@HTAI, 17.09.2018 Aus der Politik

Was kommt: Brexit-Übergangsgesetz

Vorbereitung ist alles. Gut sechs Monate vor dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union hat das Auswärtige Amt nun einen Referentenentwurf für ein Brexit-Übergangsgesetz vorgelegt. Der Gesetzentwurf soll Rechtsklarheit für die 21-monatige Übergangsphase nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU schaffen.

Brexit-Übergangsgesetz Hessen
© istockphoto.com/ rclassenlayouts

„Hauptziel des Gesetzentwurfs ist es, für den Übergangszeitraum Rechtsklarheit bezüglich all jener Bestimmungen im Bundesrecht herzustellen, in denen auf die Mitgliedschaft in der EU Bezug genommen wird. Für solche Bestimmungen enthält der Referentenentwurf eine klare und einfache Übergangsregelung: Wenn im Bundesrecht von den Mitgliedsstaaten der EU die Rede ist, so ist damit nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs und bis zum Ende des Übergangszeitraums auch das Vereinigte Königreich gemeint, sofern keine der genannten Ausnahmen greift.“

„Zudem soll eine Regelung zugunsten von britischen Staatsangehörigen getroffen werden, die bis zum Ablauf des Übergangszeitraums einen Einbürgerungsantrag in Deutschland stellen.“

Zum Gesetzentwurf

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