@Hessische Staatskanzlei, 16.01.2019 Aus der Politik

Europaministerin Lucia Puttrich rät nachdrücklich, die Vorbereitungen für den harten Brexit zu verstärken

„Wer jetzt noch nach dem Prinzip Hoffnung abwartet, handelt fahrlässig.“ Europaministerin Lucia Puttrich findet klare Worte nach der Ablehnung des EU-Austrittsabkommens. Lesen Sie, welche Vorbereitungen für die aktuelle Situation Bund und Länder getroffen haben und wo es sinnvolle Tipps gibt.

Lucia Puttrich, Hessische Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten, findet klare Worte nach der Ablehnung des EU-Austrittsabkommens. © Hessische Staatskanzlei

Am Tag nach der Ablehnung des EU-Austrittsabkommens durch das britische Unterhaus rät die Hessische Europaministerin Lucia Puttrich Unternehmen und Einrichtungen nachdrücklich dazu, die Vorbereitungen für einen ungeregelten Brexit nun voranzutreiben. „Ich warne seit Monaten vor dieser Gefahr, die seit gestern endgültig sehr real geworden ist. Wer jetzt noch nach dem Prinzip Hoffnung abwartet, handelt fahrlässig“, sagt Puttrich. Die Handlungsmöglichkeiten der Europäischen Union hält die Ministerin für äußerst begrenzt: „Dazu müsste man ja erst mal wissen, was Großbritannien will. Wir wissen seit gestern aber nur, was die britische Politik und wohl auch die Mehrzahl der Bevölkerung nicht will.“

Ich warne seit Monaten vor dieser Gefahr, die seit gestern endgültig sehr real geworden ist.

LUCIA PUTTRICH, Hessische Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten

Bund und Länder haben die nötigen legislativen Vorbereitungen getroffen

Die Hessische Landesregierung habe im vergangenen Jahr den gesetzlichen Anpassungsbedarf für einen geordneten Brexit ermittelt und ein Übergangsgesetz vorbereitet, das in der neuen Legislaturperiode im Landtag beraten werden könne. Bei einem ungeordneten Brexit ergibt sich nach einer Abfrage in den Ministerien auf Landesebene zunächst kein gesetzlicher Anpassungsbedarf. „Hier hat der Bund in enger Absprache mit den Ländern bereits die nötigen legislativen Vorbereitungen getroffen, damit keine Rechtslücke entsteht“, erläutert die Hessische Europaministerin. Erst in dieser Woche habe dazu im Bundestag eine weitere Anhörung stattgefunden.

Zum Beispiel habe die Bundesregierung ein Gesetz vorbereitet, das für den No-Deal-Fall Unternehmen, die sich in der britischen Rechtsform der so genannten Limited befinden, einen geordneten Wechsel ins deutsche Gesellschaftsrecht ermöglicht. Mit Blick auf die in Deutschland lebenden und arbeitenden britischen Staatsbürger hat die Bundesregierung jüngst bekanntgegeben, dass es auch hier eine Übergangsregelung geben wird, in deren Rahmen sich die Betroffenen dann um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bemühen können. Auch für die britischen Staatsbürger, die in Deutschland Beamte sind, sind Vorbereitungen getroffen.

Enger Austausch über die Brexit-Anpassungen und -Vorbereitungen

Bund und Länder stünden über eine Arbeitsgruppe im engen Austausch über die jeweiligen Brexit-Anpassungen und -Vorbereitungen, betont Staatsministerin Puttrich. Hessen habe maßgeblich zum Zustandekommen dieser Arbeitsgruppe beigetragen und spreche dort regelmäßig spezielle hessische Fragen an – etwa die Themen Finanzwirtschaft, Euro-Clearing oder Flugsicherheit. Darüber hinaus bereite sich das Land auch organisatorisch und strukturell intensiv auf die Anforderungen vor, die insbesondere ein ungeregelter Brexit bedeuten werde.

„Die Gesetzgeber setzen den Rechtsrahmen. Ausfüllen müssen ihn insbesondere die Unternehmen selbst“, betont die Hessische Europaministerin abschließend. Sie verweist auf umfangreiche Informationsangebote. So hat die EU-Kommission unter dem Stichwort „Preparedness“ Mitteilungen über die aus ihrer Sicht notwendigen Maßnahmen vorgelegt, insbesondere als Vorbereitung für einen ungeregelten Brexit. Sie umfassen unter anderem die Bereiche Finanzdienstleistungen, Luftverkehr, Zoll und Klimapolitik. Das Land Hessen bietet ebenfalls umfangreich Unterstützung an. Außerdem unterstützt die Stabsstelle Brexit in der Hessischen Staatskanzlei bei der Suche nach geeigneten Ansprechpartnern. Auch auf den Internetseiten der Bundesministerien sind entsprechende Hinweise zu finden.

Hier hat der Bund in enger Absprache mit den Ländern bereits die nötigen legislativen Vorbereitungen getroffen, damit keine Rechtslücke entsteht.

LUCIA PUTTRICH, Hessische Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten

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