„Ei Gude“ – die Beziehungen Hessens mit Großbritannien über den Brexit hinaus
Lange Beziehungen zeichnen sich durch Vertrauen aus. Und so kann das Hessische Brexit-Übergangsgesetz durchaus als Ausdruck eines solchen bewertet werden: Wir vertrauen darauf, dass ihr das geregelt hinbekommt, und kommen euch mit klaren Regelungen entgegen.
Etwas lang ist der offizielle Titel: „Hessisches Gesetz zur Regelung des Übergangszeitraums nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union“, kurz: Hessisches Brexit-Übergangsgesetz. Ein entscheidendes Wort fehlt dabei: „geregelt“. Denn das Brexit-Übergangsgesetz, das am 26. Februar vom Hessischen Landtag verabschiedet wurde, gilt nur für den Fall eines geregelten Austritts Großbritanniens aus der EU. Sprich, ein Austritt mit Austrittsabkommen. Nur in diesem Fall wird es eine offizielle Übergangsfrist geben und auf deren Zeitraum bezieht sich das Übergangsgesetz.
Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU verliert Großbritannien den Status eines EU-Mitglieds. Dieser Status würde ihm mit dem Brexit-Übergangsgesetz für die Übergangsfrist jedoch weiter zustehen.
Ziel des Brexit-Übergangsgesetzes ist es, (Rechts-)Sicherheit zu schaffen: „Für den Übergangszeitraum – unabhängig von seiner Dauer – Rechtsklarheit bezüglich jener Bestimmungen im Landesrecht herzustellen, die auf die Mitgliedschaft in der Europäischen Union oder in der Europäischen Atomgemeinschaft Bezug nehmen. Ohne ein solches Gesetz könnte es bei der Anwendung von hessischem Landesrecht unklar sein, in welchen Fällen das Vereinigte Königreich während des Übergangszeitraums von einschlägigen Bestimmungen erfasst ist und in welchen nicht.“
Entscheidend ist diese Regelung nicht nur in den Wirtschaftsbeziehungen zwischen Hessen und Großbritannien, sondern gerade auch auf der Ebene der Bürgerinnen und Bürger – regelt es doch etwa das Aufenthalts- und Wahlrecht von Briten in Hessen.
Doch trotz Brexit-Übergangsgesetz gilt auch weiterhin: „Nichts ist ausgeschlossen. Der harte Brexit ist nach wie vor eine sehr reale Gefahr, die wir im Blick haben“, wie Europaministerin Lucia Puttrich erklärte.
Ohne ein solches Gesetz könnte es bei der Anwendung von hessischem Landesrecht unklar sein, in welchen Fällen das Vereinigte Königreich während des Übergangszeitraums von einschlägigen Bestimmungen erfasst ist und in welchen nicht.
Nichts ist ausgeschlossen. Der harte Brexit ist nach wie vor eine sehr reale Gefahr, die wir im Blick haben.

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