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Sehr geehrte Leserinnen und Leser, 

zwei Jahre hat es gedauert, nun liegt seit Juli ein Weißbuch der britischen Regierung vor, das Leitlinien für den Brexit festlegt und wird intensiv diskutiert, wie unser Round Table Anfang September in Kassel zeigte. 

Wir werfen in diesem Brexit Update einen Blick auf die Inhalte des Weißbuchs und die Reaktionen darauf: Die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament macht deutlich, welche Austrittszenarien sich abzeichnen und welcher Handlungsbedarf damit entsteht. 

Mit nur mehr rund 180 Tagen bis zum Stichtag des Austritts Großbritanniens am 30. März 2019 wächst auch die Eigenverantwortung jedes Einzelnen: Ob Großunternehmen, KMU oder privater Akteur, es gilt die eigene Situation zu analysieren, die Auswirkungen des Brexit auf das eigene Geschäft abzuschätzen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Wir stellen Ihnen zwei Publikationen vor, die hier wertvolle Unterstützung leisten können.

Daneben verschafft Ihnen die Checkliste „Are you ready for Brexit?“ des DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) einen guten Einstieg in entsprechende Vorbereitungen und fasst 17 Themen wie Warenverkehr, Zölle und Versicherungen zusammen, die Unternehmen jetzt im Blick behalten müssen.

Aber der Brexit kann auch Chancen für Ihr Geschäft bieten. Germany Trade & Invest erläutert in dem Fokus „Der Brexit und seine Folgen – neues Absatzpotenzial auf europäischen Zielmärkten“, welche möglichen Branchenpotenziale entstehen, wenn das Vereinigte Königreich den europäischen Binnenmarkt verlässt.

Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre.

Ihr Dr. Rainer Waldschmidt,
Geschäftsführer Hessen Trade & Invest GmbH

Dr. Rainer Waldschmidt © Christof Mattes

Nun wächst die Eigenverantwortung jedes Einzelnen, sich entsprechend der eigenen Situation zu informieren.

DR. RAINER WALDSCHMIDT, Geschäftsführer Hessen Trade & Invest GmbH

Aus der Politik

@HMWEVL, 14.09.2018 Aus der Politik

Der Standort Hessen und der Brexit

Zurücklehnen und Tee trinken? Nicht für hessische Unternehmer mit Blick auf den Brexit, sagt Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir im Interview. Neben aller wichtigen Zuversicht dürfe man doch nicht unterschätzen, wie eng die hessische Wirtschaft mit der britischen verwoben ist. Großbritannien ist einer der wichtigsten Exportmärkte für hessische Unternehmen. Hier steht mit dem Stichtag 29. März 2019 einiges auf dem Spiel.

Tarek Al-Wazir
Tarek Al-Wazir im Gespräch über den Brexit© HMWEVL
Herr Minister, Hessens Wirtschaft ist durch Handel und Investitionen eng mit der britischen Wirtschaft verflochten. Wie wirkt sich hier bislang der Brexit aus?

Während die ausländischen Direktinvestitionen internationaler Anleger im Vereinigten Königreich seit dem Referendum im Sommer 2016 zurückgehen, ist der bilaterale Handel zwischen Hessen und Großbritannien nach dem Volksentscheid eher stabil geblieben. Die britischen Inseln sind einer der wichtigsten Absatzmärkte für die hessische Exportwirtschaft, und das Land ist ein wichtiger Quellmarkt für die Einfuhr nach Hessen. Insgesamt belief sich 2017 unser Volumen bezüglich des Außenhandels mit dem Vereinigten Königreich auf 7,7 Milliarden Euro.

Da kann sich der hessische Wirtschaftsminister doch beruhigt zurücklehnen ...

Das kann er nicht. Aber vor allem die hessischen Unternehmen können das nicht! Die relative Stabilität verdanken wir nur der noch bestehenden EU-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs mit allen Vorteilen wie der Freizügigkeit für Kapital und Arbeit, dem Binnenmarkt, der Zollunion und dem einheitlichen Rechtsrahmen. Das alles steht zur Disposition, denn vom 30. März 2019 an ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Und bislang kennt niemand die Bedingungen, die dann unsere wirtschaftlichen Beziehungen bestimmen werden.

Fürchten Sie einen harten Brexit?

Fürchten ja, aber ich bleibe zuversichtlich und zähle auf eine politische Lösung, die die Risiken minimiert und mit einem Freihandelsabkommen den Weg in die Zukunft weist. Doch für diesen Kurs brauchen wir eine schnelle Verständigung. Zwischen der britischen Regierung und der EU-Kommission müssen die Austrittsbedingungen festgelegt und verbindliche Übergangsregelungen vereinbart werden, die über den Austrittstermin hinaus gelten. Gelingt dies nicht, dann müssen wir auch mit einem Hard Brexit rechnen und uns auch darauf einstellen.

Was kann die Landesregierung tun?

Wir setzen den Weg fort, den wir am Tag nach dem britischen Referendum eingeschlagen haben: Wir informieren die hessischen Unternehmen über den aktuellen Verhandlungsprozess, wir bringen ihre Forderungen in die Verhandlungen in Berlin und Brüssel ein, und wir werben in Großbritannien, aber auch in den USA und in den asiatischen Ländern für neue Kooperationen mit der hessischen Wirtschaft. Wenn sich die Marktbedingungen in Europa mit dem Brexit verändern, bieten Kooperationen mit Unternehmen in Hessen für alle Beteiligten attraktive Chancen.

Wird Hessen gar ein Brexit-Gewinner sein?

Nein, der Brexit kostet einen hohen Preis, den wir nicht nur in Hessen, in Deutschland und in der EU bezahlen werden, sondern der insbesondere die wirtschaftliche Zukunft des Vereinigten Königreichs beeinträchtigt. Richtig ist aber auch, dass wir als eines der wenigen Bundesländer nicht nur Risiken, sondern auch Chancen haben, die den Verlust zumindest ausgleichen können. Frankfurts Rolle als europäisches Finanzzentrum wird gestärkt. Wir beobachten auch, dass britische Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft nach neuen Standorten auf dem Kontinent – auch bei uns in Hessen – suchen. Bislang haben 25 Banken entschieden, dass sie Geschäftsfelder aus London nach Frankfurt verlagern, und zehn Unternehmen der Realwirtschaft aus Großbritannien und anderen Ländern haben sich im Kontext des Brexits in Hessen neu angesiedelt. Gleichzeitig strukturieren hiesige Unternehmen ihre Vertriebswege in Großbritannien neu.

Das hessische Wirtschaftsministerium hat im März 2018 erneut 4.500 hessische Unternehmen zu ihren Einschätzungen befragt. Was sind die wichtigsten Ergebnisse?

Die britischen Inseln sind einer der wichtigsten Absatzmärkte für die hessische Exportwirtschaft.

TAREK AL-WAZIR, Hessischer Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Die hessischen Firmen haben bei dieser repräsentativen Befragung mehrheitlich klar ihre Prioritäten für die Zeit nach dem Brexit benannt. Erstens: Begrenzung nicht-tarifärer Handelsbarrieren, insbesondere bei Standards, Zulassungen und Verwaltungsverfahren. Zweitens: ein vernünftiges Zollregime ohne Schlangen, Staus und Chaos an den Grenzen. Drittens: dauerhaft gesicherte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für britische Staatsangehörige in der EU und für EU-Bürger im Vereinigten Königreich.

Was erwarten die befragten Firmen zum Ausgang des Brexits?

Die Skepsis nimmt zu, mehr befragte Unternehmen rechnen auch mit einem harten Brexit als denkbarem Ergebnis. Viele Unternehmen bereiten sich auf unterschiedliche Szenarien vor und entwickeln auch einen Plan B für den Fall des ungeregelten Austritts.

Studie des Wirtschaftsministeriums

Der Eindruck entsteht, dass Sie bei der Bewertung der britischen Positionen zurückhaltend sind ...

Ich sage sehr offen, dass ich mir ein anderes Ergebnis des Referendums gewünscht habe, und das politische Durcheinander in Großbritannien geht ja weiter. Aber ich muss das Votum der britischen Wähler respektieren, und Hessen möchte ein guter Partner bleiben. Es ist ein gutes Signal, dass Premierministerin May die Brexit-Verhandlungen inzwischen zur Chefsache erklärt hat. Deshalb bleibe ich bei der Auffassung: Wir sagen nicht „Thank you and farewell“, sondern „Welcome to Frankfurt, welcome to Hessen“.

Hessen möchte ein guter Partner bleiben.

TAREK AL-WAZIR, Hessischer Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

@HTAI, 17.09.2018 Aus der Politik

Höchste Zeit, Vorbereitungen zu treffen: Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament

Auch wenn gefühlt noch zu viele Fragen ungeklärt sind, ist eines doch Fakt: Es wird sich etwas verändern in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich. Mit dem Austritt aus der EU am 30. März 2019 wird Großbritannien zu einem Drittland und das verlangt nach der Neuordnung einer Beziehung, die über 40 Jahre gewachsen ist. Die Europäische Kommission gibt in ihren Mitteilungen einen detaillierten Überblick über die möglichen Austritts-Szenarien und deren Auswirkungen. Die wichtigsten Punkte des Dokuments haben wir für Sie zusammengefasst.

EU-Kommission
© istockphoto.com/ Jorisvo

Die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die Union zu verlassen, führt zu Unsicherheiten, die Störungen verursachen könnten.

Tagung des Europäischen Rates (Artikel 50), 29. April 2017 


Mit dem Stichtag, der nur mehr gut 7 Monate entfernt ist, wird es Zeit, zur Eigenverantwortung aufzurufen. Es ist nun höchste Zeit, dass nicht nur die Politik, sondern auch Unternehmen jeder Größe – eben auch KMUs, private Akteure und Selbständige – Verantwortung für ihre jeweilige Situation übernehmen und die potenziellen Auswirkungen des Brexits auf ihr Geschäft abschätzen.

Wissen, was kommt: Austritts-Szenarien verstehen

Das Weißbuch, das die britische Regierung im Juli vorlegte, gab einen Eindruck, wie Großbritannien den Brexit gestalten möchte. Die darin aufgeführten Leitlinien wurden allerdings kontrovers aufgenommen. Auch Lucia Puttrich, die Hessische Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten findet klare Worte: „Das Weißbuch ist immerhin eine Grundlage, auf der man diskutieren kann. Aber die britische Regierung hat immer noch nicht wirklich akzeptiert, dass es mit der EU kein Rosinenpicken geben wird. Und vor den künftigen Beziehungen steht das Austrittsabkommen. Niemand kann einen harten Brexit wollen, aber es gibt keine Garantie, dass es nicht dazu kommt.“

Niemand kann einen harten Brexit wollen, aber es gibt keine Garantie, dass es nicht dazu kommt.

LUCIA PUTTRICH, Hessische Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten

Um eine Einschätzung zu den Verhandlungen rund um den Brexit gebeten, sagt Dr. Rainer Waldschmidt, Geschäftsführer der Hessen Trade & Invest GmbH: „Das Weißbuch, das die britische Regierung nun vorgelegt hat, kann eine Diskussionsgrundlage sein. Es trägt allerdings nicht dazu bei, die vielen offenen Fragen zu klären, die Unternehmer – wie bei uns am Wirtschaftsstandort Hessen – beschäftigen. Das macht es umso wichtiger, sich zu informieren und die Entwicklungen rund um den Brexit im Auge zu behalten.“

Die anhaltende Diskussion zeigt: Es ist unerlässlich zu wissen, welche möglichen Austritts-Szenarien sich entwickeln könnten. Mehr Klarheit wird es wohl erst im Oktober geben. Es ist geplant, dass die Europäische Union und das Vereinigte Königreich sich dann auf das Austrittsabkommen sowie die politische Erklärung zu den zukünftigen Beziehungen einigen. 

Bei einer erfolgreichen Einigung ist dann eine Übergangsphase zwischen dem Austrittsdatum am 30. März 2019 und dem 31. Dezember 2020 vorgesehen.

Das Weißbuch trägt nicht dazu bei, die vielen offenen Fragen zu klären, die Unternehmer beschäftigen. Das macht es umso wichtiger, sich zu informieren und die Entwicklungen rund um den Brexit im Auge zu behalten.

DR. RAINER WALDSCHMIDT, Geschäftsführer Hessen Trade & Invest GmbH

Momentan zeichnen sich zwei mögliche Szenarien ab:
  1. Deal: Ratifizierung des Austrittsabkommens vor dem 30. März 2019. Das EU-Recht tritt im Vereinigten Königreich erst nach einer Übergangsphase von 21 Monaten außer Kraft. 
  2. No-Deal: Keine Einigung über ein Austrittsabkommen, oder das Austrittsabkommen wird nicht rechtzeitig von beiden Parteien ratifiziert. Es gibt keine Übergangsphase und das EU-Recht tritt ab dem 30. März 2019 im Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs außer Kraft.


[Auszüge aus der Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament]
Szenario 1:
  • Das Vereinigte Königreich wird zu einem Drittland.
  • Anwendung des EU-Rechts auf das Vereinigte Königreich und in dessen Hoheitsgebiet: Prinzipiell bleibt das EU-Recht während der Übergangsphase in Kraft.
  • Ausscheiden aus dem institutionellen Gefüge: Das Vereinigte Königreich würde ab dem 30. März 2019 nicht mehr an der Beschlussfassung der EU, in den EU-Organen sowie an der Verwaltung der Stellen und Agenturen der EU mitwirken.
  • Verwaltung während der Übergangsphase: Die EU-Organe würden weiterhin ihre Rolle bei der Überwachung und Durchsetzung des EU-Rechts im Vereinigten Königreich wahrnehmen.
  • Verhandlungen über die künftigen Beziehungen: Die Europäische Union sollte mit dem Vereinigten Königreich ein Abkommen über die künftigen Beziehungen aushandeln, das idealerweise am Ende der Übergangsphase (vereinbart, unterzeichnet und ratifiziert) vorliegen und ab dem 1. Januar 2021 gelten sollte.
Szenario 2:
  • Das Vereinigte Königreich wird zu einem Drittland und das Unionsrecht tritt für das Vereinigte Königreich und in dessen Hoheitsgebiet außer Kraft.
  • Bürger: Es gibt keine spezielle Vereinbarung für EU-Bürger im Vereinigten Königreich oder für Bürger des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union.
  • Grenzfragen: Die Europäische Union muss ihre Rechts- und Zollvorschriften an den Grenzen zum Vereinigten Königreich als Drittland anwenden, wozu auch Prüfungen und Kontrollen in Bezug auf Zölle, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Normen sowie die Überprüfung der Einhaltung von EU-Normen gehören. Der Verkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union wäre schwer beeinträchtigt. Zoll-, Gesundheits- und Pflanzenschutzkontrollen an den Grenzen könnten erhebliche Verzögerungen, etwa im Straßenverkehr, verursachen und Häfen vor Probleme stellen.
  • Handels- und Regulierungsfragen: Das Vereinigte Königreich würde zum Drittstaat, sodass die Beziehungen zur Europäischen Union dem allgemeinen internationalen Völkerrecht, einschließlich der Regeln der Welthandelsorganisation (WTO), unterliegen würden. Vor allem in stark regulierten Sektoren wäre dies ein erheblicher Nachteil im Vergleich zum derzeitigen Grad der Marktintegration.
  • Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich: Je nach den Umständen, die zum Austritt ohne Abkommen führen, erwägt die EU gegebenenfalls, Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich als Drittland aufzunehmen.
  • EU-Mittel: Einrichtungen des Vereinigten Königreichs würden nicht länger als Empfänger von EU-Finanzhilfen und für die Teilnahme an EU-Vergabeverfahren infrage kommen. Wenn nicht anders durch geltende Rechtsvorschriften geregelt, könnten Bewerber oder Bieter aus dem Vereinigten Königreich ausgeschlossen werden.
 
Veränderte Beziehungen verlangen nach neuen Werkzeugen

In der Mitteilung heißt es außerdem: „International tätige Händler wissen, was der Handel mit Drittländern außerhalb der Europäischen Union bedeutet: Zollanmeldungen, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Kontrollen usw. Sie sind sich auch der Auflagen bewusst, die erfüllt werden müssen, um Produkte aus Drittländern auf den EU-Binnenmarkt zu bringen, etwa im Hinblick auf die Einfuhrformalitäten, die Einhaltung des geltenden Unionsrechts oder die Konformitätsbewertungsverfahren. Viele Unternehmen haben jedoch keine Erfahrung im Handel mit Drittländern, da sie nur innerhalb des Binnenmarkts, in dem es keine Grenzkontrollen gibt, tätig sind. Es ist daher besonders wichtig, diese Unternehmen zu erreichen, da die Herausforderungen, die durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union entstehen, für sie am größten sind: Sie müssen Verfahren anwenden, die sie nicht kennen, die aber für den Handel mit Drittländern vorgeschrieben sind.“

Vorbereitungen auf den Brexit können also nicht nur auf EU-Ebene passieren, sondern die Mitgliedstaaten müssen jeweils ermitteln, welche legislativen und anderen Anpassungen sie vornehmen müssen.

Hier hilft, wie so oft, der Blick über den Tellerrand auf erfolgreiche Best-Practice-Beispiele: Sowohl die Republik Irland als auch die Niederlande haben Internet-Tools eingerichtet, die es KMUs ermöglichen, ihre Risiken im Zusammenhang mit dem Brexit einzuschätzen. Irland unterstützt kleinere und mittlere Unternehmen zudem mit bis zu 5.000 Euro in den Vorbereitungen auf den Brexit. 

Welches Szenario auch kommt, jetzt ist die Zeit für Vorbereitungen

Welche Bereiche sind vom Brexit besonders betroffen, welche Herausforderungen zeichnen sich ab und welche Vorbereitungen können hier getroffen werden? Die Europäische Kommission gibt hier einen wichtigen Überblick über ausgewählte Bereiche:
 


[Auszüge aus der Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament]
Zoll

Wenn das Vereinigte Königreich ein Drittland wird und kein Übereinkommen etwas anderes vorsieht, müssen die Zollbehörden in der Union, d.h. die nationalen Zollbehörden, die EU-Vorschriften sowohl für Ausfuhren in das Vereinigte Königreich als auch für Einfuhren aus dem Vereinigten Königreich durchsetzen. Dann sind die Formalitäten anzuwenden, die derzeit für den Handel mit Nicht-EU-Ländern gelten, sodass für Warenlieferungen Zollanmeldungen vorzulegen sind und die damit zusammenhängenden Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften durchgeführt werden müssen. Zudem müssen dann Steuern und Abgaben (insbesondere Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern) berücksichtigt werden. Dies steht im Gegensatz zur derzeitigen Situation, in der für den Handel zwischen dem Vereinigten Königreich und dem Rest der Union keine solchen Formalitäten oder Abgaben Anwendung finden. 

Die Zollformalitäten bringen für Unternehmen zusätzliche Dokumentations- und Datenanforderungen mit sich, für Zollbehörden mehr Aufwand für die Bearbeitung und Kontrollen, und beide Seiten benötigen Infrastruktur (IT- und physische Infrastruktur), um geeignete risikogestützte Kontrollen zu ermöglichen.

Alle betroffenen Akteure sollten sich auf eine Situation vorbereiten, in der die Warensendungen aus dem Vereinigten Königreich wie auch in das Vereinigte Königreich Zollverfahren und -kontrollen unterliegen.

Finanzdienstleistungen

Im Laufe der Jahre hat sich das Vereinigte Königreich im Allgemeinen und die Stadt London im Besonderen zu einem wichtigen Finanzdienstleistungszentrum entwickelt, was auch dem Binnenmarkt zu verdanken ist. Viele Wirtschaftsbeteiligte, auch aus Drittländern, haben sich im Vereinigten Königreich niedergelassen und sind im übrigen Binnenmarkt auf der Grundlage des in den EU-Finanzdienstleistungsvorschriften verankerten „Europäischen Passes für Finanzdienstleistungen“ tätig. 

Diesen Pass wird es nach dem Austritt nicht mehr geben. Die Erbringung von Finanzdienstleistungen aus dem Vereinigten Königreich für die EU-27 wird dann durch Drittlandsregelungen des Unionsrechts und den nationalen Rechtsrahmen des jeweiligen Mitgliedsstaats der EU-Kunden geregelt. Es wird keinen Zugang zum Binnenmarkt geben. Wirtschaftsbeteiligte aus allen Finanzdienstleistungssektoren müssen sich auf dieses Szenario vorbereiten, wenn sie sicherstellen wollen, dass sie weiterhin ihr derzeitiges Geschäftsmodell anwenden und für ihre Kunden tätig sein können. Hinsichtlich der Vertragskontinuität dürfte derzeit kein allgemeines Problem bestehen, da bestehende Verpflichtungen grundsätzlich auch nach dem Austritt weiter erfüllt werden können.

Verkehr

Die Union legt für die einzelnen Verkehrsträger (Luft-, Straßen-, Schienen-, See- und Binnenschiffsverkehr) Vorschriften für die Sicherheit und den Zugang zu den EU-Märkten fest. Diese Vorschriften unterscheiden in der Regel zwischen Marktteilnehmern aus der Union und Marktteilnehmern aus Drittländern und ermöglichen denjenigen, die die EU-Anforderungen erfüllen, den Zugang zu den EU-Märkten.

Verkehrsunternehmen aus der EU sollten sorgfältig prüfen, ob die Änderung des Status des Vereinigten Königreichs, das von einem Mitgliedsstaat zu einem Drittland wird, Auswirkungen auf ihre Tätigkeit hat, und sollten die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen ergreifen.
 



Eines wird deutlich: Egal, welches Szenario am Ende Realität wird, jeder Akteur – ob privat oder aus der Wirtschaft – muss spätestens jetzt damit beginnen, die Auswirkungen des Brexit für sich abzuschätzen und entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Der Brexit verlangt von der Europäischen Union nicht nur Lösungen auf EU-Ebene, sondern ist auch ein Appell an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen.

Dass auch hessische Unternehmer sich der Brisanz der anhaltenden Brexit-Verhandlungen bewusst sind, zeigte die Veranstaltung „Belastungsprobe Brexit – neue Chancen, neue Risiken für die hessische Wirtschaft“ am 6. September in Kassel. Auch hier war das Weißbuch der britischen Regierung ein aktuelles Thema. Und es wurde deutlich, dass einer der belastendsten Faktoren das Ausbleiben konkreter Entscheidungen im Verhandlungsprozess ist. Das macht es Unternehmen schwer, sich gezielt vorzubereiten.


Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament (PDF)

Viele Unternehmen haben keine Erfahrung im Handel mit Drittländern.

MITTEILUNG der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament

@HTAI, 17.09.2018 Aus der Politik

Was kommt: Brexit-Übergangsgesetz

Vorbereitung ist alles. Gut sechs Monate vor dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union hat das Auswärtige Amt nun einen Referentenentwurf für ein Brexit-Übergangsgesetz vorgelegt. Der Gesetzentwurf soll Rechtsklarheit für die 21-monatige Übergangsphase nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU schaffen.

Brexit-Übergangsgesetz Hessen
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„Hauptziel des Gesetzentwurfs ist es, für den Übergangszeitraum Rechtsklarheit bezüglich all jener Bestimmungen im Bundesrecht herzustellen, in denen auf die Mitgliedschaft in der EU Bezug genommen wird. Für solche Bestimmungen enthält der Referentenentwurf eine klare und einfache Übergangsregelung: Wenn im Bundesrecht von den Mitgliedsstaaten der EU die Rede ist, so ist damit nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs und bis zum Ende des Übergangszeitraums auch das Vereinigte Königreich gemeint, sofern keine der genannten Ausnahmen greift.“

„Zudem soll eine Regelung zugunsten von britischen Staatsangehörigen getroffen werden, die bis zum Ablauf des Übergangszeitraums einen Einbürgerungsantrag in Deutschland stellen.“

Zum Gesetzentwurf

Hessen Trade & Invest

@HTAI, 13.09.2018 Hessen Trade & Invest

„Brexit ist Brexit“ – gleiche Verpackung, strittiger Inhalt

Brüssel ist „not amused“: Zwei Jahre hat es gedauert, nun hat die britische Premierministerin Theresa May Anfang Juli mit dem Weißbuch zum Brexit den Fahrplan ihres Kabinetts vorgelegt. Das Papier legt in Leitlinien fest, wie der Brexit aussehen soll. Die Europäische Union hat in ersten offiziellen Reaktionen deutlich gemacht, dass sie den Brexit-Plan in dieser Form in weiten Teilen ablehnt.

Weißbuch
Das Weißbuch der britischen Regierung – umstrittene Leitlinien für den Brexit

Monatelang wurde in der britischen Regierung verhandelt, nun gibt es ein Ergebnis. Aber: Das Weißbuch, das die Regierung May nach zähen Kabinettsverhandlungen am 12. Juli 2018 vorstellte, ist umstritten: Den Hardlinern ist es zu kompromissbereit. Der Vorwurf lautet, diese Form des Brexits sei zu weich. Befürwortern eines „soften Brexits“ ist das vorgelegte Konzept dagegen nicht weich genug. In der Folge traten Brexit-Minister David Davis und Außenminister Boris Johnson, beides ausgesprochene Brexit-Befürworter, zurück.

In Brüssel zeigt man sich skeptisch: EU-Chefunterhändler Michel Barnier sieht in dem Weißbuch aus London erst einmal Grundlagen für konstruktive Verhandlungen und nicht Ansätze, die so funktionieren können. Die wichtigsten Punkte für die EU: der Schutz des gemeinsamen Binnenmarktes sowie die Zollunion. Hier werde man britisches Rosinenpicken nicht akzeptieren.

Das Brexit-Konzept der Regierung May

Wohl das zentrale Element des Weißbuchs: die gemeinsame Handelszone zwischen der Europäischen Union und Großbritannien. Formal möchte London zwar die EU-Zollunion und den EU-Binnenmarkt verlassen, gleichzeitig aber mit der EU in einer Art Freihandelszone für Güter verbunden bleiben. So sollen Industriegüter und Agrarprodukte auch nach dem Austritt Großbritanniens zollfrei und ohne administrative Hemmnisse den Kanal überqueren. Das ist gerade in der Automobilindustrie notwendig, wo Unternehmen über beide Seiten des Kanals hinweg arbeiten und von zeitkritischen Lieferketten abhängen. Damit verpflichtet sich Großbritannien, sich auch zukünftig an die EU-Vorschriften im gesamten Warenverkehr zu halten.

Diese gelten jedoch nicht automatisch wie innerhalb der EU, sondern müssen erst vom britischen Parlament umgesetzt werden. Das sichert dem britischen Parlament die Souveränität, kann aber auch den Verlust des Marktzugangs zur EU bedeuten, wenn Vorschriften nicht eingehalten werden. Denn Großbritannien will sich lediglich an jene EU-Standards für Waren halten, die an der Grenze geprüft werden – nicht aber an andere, wie etwa Standards zum Umgang mit genmanipulierter Nahrung oder Pestiziden.

Bei dem Luftfahrtabkommen mit der EU, der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), dem EU-Energiemarkt (ACER), der Europol sowie der Justizbehörde Eurojust möchte Großbritannien gegen Zahlungen weiter involviert sein. Dabei ist die Beteiligung Großbritanniens abhängig von den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und den EU-Vorschriften, ohne dass Großbritannien selbst abstimmungsberechtigt ist.

Für Dienstleistungen will Großbritannien eigene Regeln setzen. Die neue Freihandelszone soll, anders als der europäische Binnenmarkt, also keine Dienstleistungen umfassen. Das ist ein strittiger Punkt, denn für die EU sind die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes untrennbar. In Bezug auf den Sektor der Finanzdienstleistungen gibt das Weißbuch keine Leitlinien vor. Hier wird das System der Äquivalenz bestehen – das heißt, dass Brüssel für Drittländer je nach EU-Richtlinie und Finanzprodukt entscheiden kann, ob es einen Marktzugang gibt. Hier hoffen Brüssel und London noch Lücken im System schließen zu können und für beide Seiten zu einem tragbaren Konzept zu kommen.

Ein weiteres heißes Eisen war der Umgang mit der bisherigen grünen Grenze zwischen der Republik Irland und Nordirland. Um hier auch zukünftig auf Zollformalitäten verzichten zu können, muss Großbritannien auch nach dem Austritt aus der Zollunion weiter EU-Zölle erheben und nach Brüssel abführen. Um unabhängig davon die Handelsbeziehungen mit anderen Staaten zu regeln, soll Großbritannien zukünftig eigene Zölle erheben. Dabei bleibt bis auf Weiteres offen, wie dies von den EU-Zöllen getrennt werden soll.

Den Hardlinern ist das Weißbuch zu weich, den Befürwortern eines soften Brexits nicht weich genug.

  

Ebenso im Interesse der Öffentlichkeit stand die Debatte um die Freizügigkeit für EU-Bürger. Das Weißbuch bestätigt, dass diese mit dem Brexit endet. Mit umfangreichen Sicherheitskontrollen an den Grenzen werde man die Zahl der Zuzügler kontrollieren, so Brexit-Minister Dominic Raab. Gleichzeitig wird aber auch ein Vorschlag präsentiert, der hochqualifizierten Fachkräften und Studenten den Zuzug erleichtert und auch für Touristen keine Beschränkungen vorsieht. Insgesamt liefert das Weißbuch hier vorerst nur ein Konzept, ohne eine konkrete Gestaltung zu nennen, die für Brüssel akzeptabel wäre.

Britischen Medienberichten zufolge hat Premierministerin Theresa May verlauten lassen, dass an ihrem Konzept nicht mehr zu rütteln sei. Vor diesem Hintergrund haben die ablehnenden Stimmen aus Brüssel zum Weißbuch die Angst vor einem No-Deal-Szenario auf beiden Seiten wachsen lassen.

@HTAI, 09.08.2018 Hessen Trade & Invest

Neue Absatzpotenziale dank Brexit erkennen

Welche Chancen entstehen für europäische Wettbewerber, wenn das Vereinigte Königreich den europäischen Binnenmarkt verlässt? Anhand der Beispiele Frankreich, Niederlande und Irland erläutert Germany Trade & Invest in seinem Fokus „Der Brexit und seine Folgen – neues Absatzpotenzial auf europäischen Zielmärkten“ Branchenpotenziale.

GTAI Fokus: Der Brexit und seine Folgen

Wie sich die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den europäischen Mitgliedsstaaten und dem Vereinigten Königreich zukünftig gestalten, ist Gegenstand laufender Verhandlungen.

Fakt ist hingegen, dass momentan die Hälfte der Warenexporte aus dem Vereinigten Königreich in die Europäische Union geht. Die EU ist der mit Abstand wichtigste Absatzmarkt für das Vereinigte Königreich. Insgesamt sind es Warenlieferungen im Wert von 189 Milliarden Euro jährlich. Und egal, wie die zukünftigen Handelsregeln aussehen werden: Die britischen Waren werden sicherlich Lieferanteile in den EU-Ländern verlieren. Im Jahr 2017 waren Kfz, Maschinen, Erdölprodukte, Nahrungsmittel, Getränke, Arzneimittel und Elektrotechnik die wichtigsten Exportgüter.

Neben Deutschland sind bisher Frankreich, die Niederlande und Irland die großen Exportziele für diese Waren aus dem Vereinigten Königreich. Hier könnten nun europäische Wettbewerber einspringen und neue Absatzpotenziale erschließen.

In einem übersichtlichen Fokus zeigt Germany Trade & Invest anhand der oben genannten Länder Frankreich, Niederlande und Irland Branchenpotenziale auf und macht deutlich, welche wirtschaftlichen Folgen der Brexit in diesen EU-Ländern haben wird.

Ein abschließendes Kapitel erklärt die Unterschiede zwischen Binnenmarkt und Freihandelsabkommen und zeigt so auf, was sich ändern wird.

Fokus-Artikel von GTAI „Der Brexit und seine Folgen – neues Absatzpotenzial auf europäischen Zielmärkten“ ansehen (PDF)

@HTAI, 13.08.2018 Hessen Trade & Invest

Are you ready for Brexit? Die Checkliste des DIHK

Warenverkehr, Versicherungen, Personal oder Zölle – das sind nur einige der vielfältigen Themen, die Unternehmen im Zuge des Brexits im Blick behalten müssen. Insgesamt 17 Themen fasst die Checkliste „Are you ready for Brexit?“ des DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) zusammen und schafft somit einen guten Einstieg in mögliche Vorbereitungen, die Unternehmen bis zum 30. März 2019 oder mit Ablauf einer Übergangsphase bis Ende 2020 angehen müssen.

DIHK Brexit-Checkliste Screenshot
DIHK-Brexit-Checkliste auf ihk.de

Jedes Thema wird mit einem kurzen Überblick eingeführt, der Hintergrundwissen liefert und mögliche Szenarien aufmacht. Im Anschluss finden sich jeweils Fragen, die deutlich machen, wo es Handlungsbedarf für das eigene Unternehmen geben kann. Mit Raum für Notizen wird die Checkliste zu einem hilfreichen Begleiter. Ein Dokument mit den eigenen Antworten und Notizen kann im Anschluss als PDF erzeugt werden. Dieses Dokument ist unter anderem hilfreich für eine Beratung bei der IHK.

Brexit-Checkliste des DIHK

Information

@HTAI

Basiswissen in Stichworten

Die Verhandlungen rund um den Brexit werfen immer wieder neue Fragen auf. In relevantem Basiswissen rund um den Brexit wollen wir erklären, was bleibt, was sich ändern könnte und was nun wichtig wird im Verhältnis der Handelspartner Europäische Union und Vereinigtes Königreich.

Diesmal erklärt: Weißbuch, Zollunion, Freihandelszone und die Brexit-Szenarien „Deal-Szenario“ und „No-Deal-Szenario“.



@HTAI

Veranstaltungen zum Thema Brexit

Die wichtigsten Veranstaltungen zum Thema Brexit auf einen Blick. Bleiben Sie informiert, diskutieren Sie mit.

Zur Veranstaltungs-Übersicht

27.09.2018
Wirtschaftsministerium_IHK-Arbeitsgemeinschaft

Round Table „Belastungsprobe Brexit – neue Chancen, neue Risiken für die hessische Wirtschaft?“

Das Vereinigte Königreich zählt zu Hessens wichtigsten Wirtschaftspartnern. Deshalb ist unser Bundesland von den Folgen des Brexit erheblich betroffen. Während die britische Regierung und die Europäische Kommission über ein Austrittsabkommen verhandeln, müssen auch die Modalitäten für die Zukunftsbeziehungen geklärt werden. Das Ergebnis dieser Verhandlungen hat darum eine beträchtliche ökonomische Bedeutung für unser Land. Aus diesem Grund möchten wir unsere Informationsveranstaltungen für interessierte hessische Unternehmen fortführen. Das hessische Wirtschaftsministerium und die Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern laden Sie deshalb herzlich ein zum Round Table.

Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.
Veranstaltungsort: Industrie- und Handelskammer Fulda, Heinrichstraße 8, 36037 Fulda

Programm (PDF)

Anmeldung


02.10.2018

Meeting: „BREXIT — What it means for Brits living in Germany“

While the terms of Britain’s exit from the EU are still under negotiation, British citizens find themselves in a state of uncertainty with many asking themselves the question: “How will Brexit affect my work, my family and my future in Germany?” Following the success of the first event, British in Germany invite you to catch-up on the latest status of the withdrawal negotiations and to discuss and explore topics such as residency requirements, dual citizenship, freedom of movement, health insurance, pension rights and recognition of professional qualifications.

The event will be in English and German.
Veranstaltungsort: Haus am Dom, Großer Saal, Domplatz. 3, 60311 Frankfurt am Main

Informationen (PDF)

Anmeldung


02.10.2018 — 04.10.2018
Newable, HTAI

Unternehmerreise nach London

Sie möchten neue Märkte erkunden und internationale Kontakte knüpfen? Suchen Sie nach innovativen Lösungen für Ihr Unternehmen? Oder möchten Sie sich über den aktuellen Stand der Technologie erkundigen? Dann laden wir Sie ein zur Unternehmerreise nach London – Europas Hauptstadt für Artificial Intelligence. Zielgruppe/Fokus: Entwickler und Anwender von Künstlicher Intelligenz, Städte der Zukunft, Handel, Fintech. Auf dem Programm stehen Unternehmensbesuche, Kontakte zu Multiplikatoren, Vorträge, der Besuch des MACHINA Summit.AI sowie ein maßgeschneidertes Partnering-Event.

Kosten: Es wird keine Teilnahmegebühr erhoben. Anfallende Kosten für Flug und Unterkunft müssen jedoch von den Teilnehmern selbst aufgebracht werden.
Veranstaltungsort: London (England)

Informationen und Anmeldung


10.10.2018
IHK Frankfurt

Veranstaltungsreihe „Brexit und Zoll“

Der Brexit wird in vielen Bereichen gravierende Auswirkungen auf die betriebliche Praxis der Unternehmen haben. Dies gilt insbesondere für den gegenseitigen Warenverkehr. Um die Wirtschaft über die zolltechnischen Konsequenzen des Brexit zu informieren, laden Sie AVE, BGA, DIHK und DSLV zu einer gemeinsamen Veranstaltungsreihe mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der Generalzolldirektion (GZD) ein.

Teilnahmegebühr: 50 € pro Person
Veranstaltungsort: IHK Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main

Informationen über die Veranstaltungsreihe

Programm und Anmeldung


01.11.2018

Expertenpanel „Bye-bye, Britannia! Den Brexit verstehen“

--AUSGEBUCHT--

Am 29. März 2019 wird Großbritannien aus der EU austreten. Ökonomisch steht zu befürchten, dass beide Seiten durch diese Entscheidung verlieren werden. Wie lässt sich die Brexit-Abstimmung erklären und wie geht es nun weiter? Zum vorgesehenen Abschluss der Brexit-Verhandlungen laden wir Sie ein, mit unserem Expertenpanel aus Politik, Wissenschaft und Medien über die Ursachen und Folgen der Abstimmung zu diskutieren.

Referierende: Prof. Dr. Benedikt Stuchtey, Philipps-Universität Marburg und Bettina Stark-Watzinger (FDP), Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag.
Veranstaltungsort: Evangelische Akademie Frankfurt, Römerberg 9, 60311 Frankfurt am Main

Informationen


27.11.2018
Deutsch-Britische Industrie- & Handelskammer

Workshop „Structuring your preparations for Brexit“

A one-day workshop supporting a customised approach with focus on the areas of Supply Chain Management and Human Resources.

It still remains unclear at this stage what Brexit will actually mean for businesses. Many organisations offer their view in form of articles and checklists but what is the best way of going about this? What is a structured approach that gives some security?

Workshop lead: Oliver Stich (Siemens Healthineers)

Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt.
Preis für Mitglieder: 170 £ + VAT; Nicht-Mitglieder: 200 £ + VAT
Veranstaltungsort: The Crystal, 1 Siemens Brothers Way, E16 1GB London

Informationen und Anmeldung