Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
„der Brexit, eine Schule der Geduld“, so formulierte es EU-Chefunterhändler Barnier treffend, nachdem Mitte Oktober alles für einen Moment ganz hoffnungsvoll und produktiv ausgesehen hatte: Man hatte sich in Brüssel auf einen Brexit-Deal geeinigt und auch für strittige Themen wie die Nordirland-Frage eine Lösung gefunden.
Doch das Durchatmen fiel zunächst kurz aus, und wieder hieß es Geduld bewahren und auf alles vorbereitet sein. Nun liegt der Stichtag, der 31. Oktober, hinter uns und Großbritannien ist aktuell noch ein EU-Mitglied. Zumindest für eine kleine Weile noch, denn im Brexit-Prozess heißt aufgeschoben noch lange nicht aufgehoben. Und so hat die EU Großbritannien vorerst eine dreimonatige Fristverlängerung für die Verschiebung des Brexit bewilligt. Ein wichtiger Meilenstein werden die vorgezogenen Parlamentsneuwahlen am 12. Dezember sein.
Diese und andere aktuelle Entwicklungen haben wir für Sie ausführlich in einem Übersichtsartikel zusammengefasst.
In unserem Interview gibt die Generalzolldirektion einen Einblick in ihre Arbeit im Schatten des Brexit: Welche Vorbereitungen wurden getroffen und welche Themen sind rund um einen finalen Austrittstermin relevant?
Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre!
Ihr Dr. Rainer Waldschmidt,
Geschäftsführer Hessen Trade & Invest GmbH
Im Brexit-Prozess heißt aufgeschoben noch lange nicht aufgehoben.
Stimmen zum Brexit
Business as usual? Die Generalzolldirektion im Brexit-Interview
In unseren regelmäßigen Interviews haben uns ganz unterschiedliche Unternehmer von ihren Brexit-Vorbereitungen berichtet. Ein Thema, das öfter aufkam, wenn nach den größten Herausforderungen gefragt wurde, sind Fragen rund um den Zoll. Ausführliche Antworten gibt uns die Generalzolldirektion Bonn im Interview.
Welche Bedeutung hat der Brexit für die tägliche Arbeit des Zolls?
Der Zoll hat sich intensiv auf die Folgen des Austritts Großbritanniens aus der EU vorbereitet und ist gerüstet, seine Aufgaben auch nach dem Brexit zu erfüllen. Bereits zum ursprünglich vorgesehenen Austrittsdatum wurden bundesweite Notfallmaßnahmen festgelegt, um die Auswirkungen abzufedern. Diese Vorbereitungen werden weiterhin aufrechterhalten.
Der Brexit steht insbesondere in den Bereichen der Zollverwaltung im Fokus, die dafür Sorge tragen müssen, dass die Zollverwaltung auch im Fall eines harten Brexit gut vorbereitet ist.
Noch ist Großbritannien ein EU-Mitgliedsstaat, das heißt, die Warenbewegungen von und nach Großbritannien unterliegen aktuell keiner zollrechtlichen Überwachung.
Was hat sich daraus an Veränderungen ergeben?
Wir haben früh ermittelt, dass mit dem Brexit bundesweit ein Mehrbedarf von etwa 900 Kräften besteht. Die zusätzlichen Stellen sind bereits weitestgehend mit ausgebildeten Nachwuchskräften besetzt worden.
Neben Personalfragen haben wir auch Optimierungen im elektronischen Abfertigungssystem ATLAS auf den Weg gebracht. Das heißt, dass sich die Hauptzollämter bei etwaigen Engpässen durch eine dezentrale Bearbeitung von Zollanmeldungen in der Abfertigung unterstützen und flexibel auf sich verschiebende Verkehrsströmungen reagieren können. Die betroffenen Mitarbeiter müssen dabei nicht den Arbeitsort wechseln.
Mit Blick auf den Brexit-Prozess: Was waren für Sie die größten Herausforderungen seit dem Referendum im Jahr 2016?
Die Zollverwaltung konnte im Laufe der letzten Jahre Erfahrungen sammeln, welche zollrechtliche Auswirkung die Aufnahme eines neuen Mitgliedsstaats in die EU hat. Daraus ergaben sich Daten zu Warenverkehr und Zollverfahren im Umgang mit „neuen“ Mitgliedsstaaten.
Beim Brexit ist aber das genaue Gegenteil der Fall: Da der freie Warenverkehr innerhalb der EU zollrechtlich nicht erfasst wird, konnten wir auf keine Daten zurückgreifen.
Die größte Herausforderung war daher die Schätzung des zukünftigen Arbeitsaufkommens – etwa mit Blick auf das zusätzlich benötigte Personal unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten der Zolldienststellen und der Wirtschaftsunternehmen.
Welche Rolle spielt der Frankfurter Flughafen als wichtigster Verkehrsknotenpunkt in Hessen bei Ihren Vorbereitungen auf den Brexit?
Als einer der sogenannten Brexit-Hotspots stand der Frankfurter Flughafen bei den Vorbereitungen in einem besonderen Fokus. Unabhängig vom Ausgang der politischen Verhandlungen werden nach dem Austritt in jedem Fall Zollformalitäten zu beachten sein, die derzeit im Handel mit Großbritannien als Mitgliedsstaat der EU nicht anfallen.
Ein harter Brexit hätte zur Folge, dass der Warenverkehr mit Großbritannien zollrechtlich – wie mit anderen Nicht-EU-Ländern (z.B. USA, China) – abzufertigen ist. Das heißt, der Zoll übernimmt post-Brexit eigentlich keine neue Aufgabe, aber der Umfang wird zunehmen. Wir rechnen mit einem punktuell erhöhten Abfertigungs- und Kontrollaufwand.
Wo sehen Sie nach einem ungeregelten Brexit potenzielle Probleme für Unternehmen, die Handel mit Großbritannien betreiben?
Schwierigkeiten werden insbesondere bei Unternehmen erwartet, die bislang nur innerhalb der EU tätig waren und im Fall eines harten Brexit erstmals zollrechtliche Regelungen beachten müssen. Wir stellen fest, dass sich mit dem Zeitpunkt eines möglichen harten Brexit auch die Fragen der Wirtschaftsbeteiligten erhöhen.
Welchen Unterschied würde eine Verschiebung des Brexit für Sie machen?
Die Zollverwaltung wird ihre Vorbereitungen entsprechend den politischen Vorgaben weiter aufrechterhalten. Das Szenario ist ja kein neues: Bereits durch die Verschiebung von April auf den 31. Oktober wurden die vorbereiteten Maßnahmen, wie eine flexible Steuerung regionaler Personalressourcen, fortgeführt.
Die größte Herausforderung war die Schätzung des zukünftigen Arbeitsaufkommens.
Seit Anfang September werden die EORI-Nummern zugeteilt. Was gibt es dabei zu beachten bzw. wer ist davon betroffen?
Diese Zuteilung erfolgt nur an Unternehmen, die bereits über eine britische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, umsatzsteuerrechtliche Lieferungen in andere Mitgliedsstaaten vorgenommen haben und nicht bereits Inhaber einer EORI-Nummer der EU27 sind.
EORI-Nummern, die von der britischen Zollverwaltung vergeben wurden (beginnend mit dem Länderkürzel GB), verlieren mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU ihre Gültigkeit in der EU27, wenn es kein Austrittsabkommen geben sollte.
Deutsche Unternehmen, die Handel mit Großbritannien treiben und bisher über keine EORI-Nummer verfügen, sollten diese zeitnah beim Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion beantragen (Formular 0870 per E-Mail an antrag.eori@zoll.de oder ab dem 1. Oktober 2019 auch über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls).
In Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern haben wir umfassende Informationsangebote für die Wirtschaft bereitgestellt. Zusätzliche Informationen der Zollverwaltung zum Brexit gibt es unter www.zoll.de. Dort sind auch umfangreiche Informationen zu allen Zollverfahren und zur EORI-Nummer veröffentlicht.
Deutsche Unternehmen, die Handel mit Großbritannien treiben und bisher über keine EORI-Nummer verfügen, sollten diese zeitnah beim Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion beantragen.
Hessen Trade & Invest
Und täglich grüßt der Brexiteer
Eins muss man Boris Johnson lassen: Er hat neuen Schwung in die Brexit-Verhandlungen gebracht, sogar einen neuen Deal mit der EU ausgehandelt. Doch auch er scheitert im britischen Parlament und muss eine Austrittsverlängerung beantragen. Der 31. Oktober ist Geschichte, die „Flextension“ geht weiter und am 12. Dezember wird gewählt. Willkommen in der x-ten Brexit-Runde.
Vielleicht kennen Sie ja den Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“, in dem ein Reporter immer und immer wieder den gleichen Tag durchlebt. Nun, so langsam können wir mit dem Hauptdarsteller Bill Murray mitfühlen, der anfangs an dieser Situation verzweifelt. Im Gegensatz zu ihm können wir unseren Endlostag jedoch nicht zu unseren Gunsten gestalten, sondern sind auf die Ergebnisse der politischen Entwicklungen angewiesen. Und die bringen nicht wirklich etwas Neues.
Lieber tot im Graben als Fristverlängerung
Bereits Anfang September machte Premierminister Boris Johnson klar, was er von einem erneuten Aufschieben des Brexits hält: „Lieber liege ich tot im Graben.“ Beerdigt wurde letztendlich aber nur der Austrittstermin 31. Oktober, obwohl es erst noch recht positiv aussah. Nachdem beide Häuser des britischen Parlaments mit dem Benn Act ein Gesetz verabschiedet hatten, das einen No-Deal-Brexit ausschließt, nahm Johnson das Heft des Handelns in die Hand. Es gelang ihm, mit der EU einen neuen Deal zu vereinbaren, der das Problem des Backstops löst. Der geregelte Austritt Ende Oktober schien plötzlich zum Greifen nah.
Theresa May mit Déjà-vu
Im britischen Unterhaus bot sich dann jedoch das gewohnte Schauspiel. Der neue Deal: abgelehnt. Eine erneute Abstimmung: abgelehnt. Ex-Premierministerin Theresa May fühlte sich an das Ringen um ihren Deal vor einigen Monaten erinnert: „Ich habe ein Déjà-vu.“
Und Boris Johnson? Er war nun gesetzlich dazu gezwungen, per Brief – den er demonstrativ nicht unterschrieb – bei der EU um einen erneuten Aufschub zu bitten. Die verbleibenden 27 EU-Staaten verständigten sich schließlich darauf, den Brexit-Termin auf den 31. Januar 2020 zu verschieben. Da es sich hierbei erneut um eine Flextension handelt, kann der Austritt auch früher vollzogen werden, sofern Großbritannien den vorliegenden Vertrag akzeptiert.
Labour stimmt Neuwahlen zu
Mit dem Halloween-Brexit war Johnson gescheitert – nächstes Ziel: vorgezogene Neuwahlen. Sein Kalkül dabei ist klar: Mit einer eigenen Mehrheit im Parlament könnte er den Brexit nach seinen Vorstellungen gestalten. Da auch die Labour-Partei zuvor immer wieder Neuwahlen gefordert hatte und ein No-Deal-Brexit vorerst vom Tisch war, willigte auch Jeremy Corbyn ein – Großbritannien wird am 12. Dezember 2019 wählen. Bei einem Labour-Sieg dürfte es sehr wahrscheinlich zu einem erneuten Referendum kommen. Nicht unterschätzen sollte man allerdings auch die Brexit-Partei von Nigel Farage.
Ich habe ein Déjà-vu.
Großbritannien bleibt wichtiger Partner für Hessen
Bei einem Empfang der in Hessen lebenden britischen Business-Community bekräftigten sowohl Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir als auch Dr. Rainer Waldschmidt, Geschäftsführer der Hessen Trade & Invest GmbH, die Verbundenheit zwischen Hessen und Großbritannien. „Wir sind und bleiben eng mit unseren britischen Freunden verbunden“, sagte Al-Wazir bei der Veranstaltung im Frankfurter English Theatre. Dessen Intendant, Daniel Nicolai, begrüßte die Gäste mit einem Augenzwinkern: „Dass wir die Jubiläumsspielzeit mit ‚Flirting with Madness‘ überschrieben haben, ist natürlich reiner Zufall.“
Auch Al-Wazir setzte das Programm des Theaters in einen größeren Kontext: „Am English Theatre ist jedes Stück auch ein Akt gelebter Internationalität, und diese Internationalität zählt zu den Stärken unseres Standortes.“ Durch den nach wie vor unbekannten Ausgang des Brexits herrschte naturgemäß eine gewisse Verunsicherung auf allen Seiten – trotz bestmöglicher Vorbereitung auf alle Eventualitäten. Selbst mit der Entscheidung für Neuwahlen in Großbritannien wird diese Ungewissheit erst einmal anhalten.
Dass wir die Jubiläumsspielzeit mit ‚Flirting with Madness‘ überschrieben haben, ist natürlich reiner Zufall.
Bühne frei für konstruktive Ideen – Unternehmensvertreter berichten von spürbarer Verunsicherung vor Brexit
Let’s talk Brexit: Knapp zwei Wochen vor dem Auslaufen der Brexit-Frist zum 31. Oktober 2019 macht das English Theatre in Frankfurt die Bühne frei für politische Realität: Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Daniel Jones (First Secretary for Financial and Professional Services der britischen Botschaft Berlin) empfingen die in Hessen lebende britische Business-Community zum Austausch über Brexit-Sorgen und zukunftsfähige Ideen.
Frankfurt am Main. Kurz vor dem Auslaufen der Brexit-Frist am 31. Oktober 2019 haben Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Daniel Jones die in Hessen lebende britische Business-Community im English Theatre empfangen. Tarek Al-Wazir: „Der ungeordnete Brexit ist in Anbetracht der Lage leider ein realistisches Szenario. Die Vorbereitungen darauf stehen im Fokus der Hessischen Landesregierung und natürlich auch im Fokus der britischen Community. Mir ist es sehr wichtig, mit diesem Empfang ein Zeichen zu setzen: Wir sind und bleiben eng mit unseren britischen Freunden verbunden und bereiten uns gemeinsam mit der britischen Botschaft auf die Zeit nach dem Brexit vor.“ Deshalb werbe das hessische Wirtschaftsministerium für „neue Brücken“ zwischen den Ländern und fördert die Zusammenarbeit von hessischen Unternehmen mit britischen Partnern.
Wir sind und bleiben eng mit unseren britischen Freunden verbunden.
40 Jahre English Theatre – Kultur als Argument für den Standort
Für den Empfang der britischen Community wählten Wirtschaftsministerium und Hessen Trade & Invest GmbH (HTAI) das English Theatre in Frankfurt aus, das in diesem Jahr sein 40-jähriges Jubiläum feiert. „Es ist ein Schmuckstück in der internationalen Positionierung der Region“, lobte Dr. Rainer Waldschmidt, HTAI-Geschäftsführer. Hessen werbe sehr selbstbewusst mit seiner Internationalität. „Am English Theater ist jedes Stück auch ein Akt gelebter Internationalität, und diese Internationalität zählt zu den Stärken unseres Standortes“, so Al-Wazir. Intendant Daniel Nicolai führt seit 17 Jahren das English Theatre. Er begrüßte die Wirtschaftsvertreter in seinem Haus und wies auf das spannende Programm der laufenden Saison hin. Mit einem Augenzwinkern fügt er hinzu: „Das ETF versucht mit seinem Programm gesellschaftliche Entwicklungen zu spiegeln. Dass wir die Jubiläumsspielzeit mit ‚Flirting with Madness‘ überschrieben haben, ist natürlich reiner Zufall.“
Dr. Waldschmidt: Etablierte Netzwerke in Hessen funktionieren sehr gut
Die Standortexperten der HTAI bieten Investoren aus dem Vereinigten Königreich kompetente und kostenfreie Unterstützung von der ersten Anfrage bis zur erfolgreichen Ansiedlung. Dr. Rainer Waldschmidt erläuterte, dass die HTAI stets in enger Abstimmung mit der Wirtschaft sowie den regionalen und den lokalen Wirtschaftsförderungen arbeitet: „In einer kritischen Situation wie jetzt bei den Brexit-Vorbereitungen zeigt sich, dass die etablierten Netzwerke in Hessen sehr gut funktionieren“, sagte der Geschäftsführer. In fast allen Gesprächen werde von Unternehmen die sich möglicherweise eintrübende wirtschaftliche Lage thematisiert – und das bei gleichzeitig einer Reihe von Transformationsprozessen sowie der Suche nach Gewerbegebieten und Logistikflächen parallel zu den Sorgen, die der Brexit der Wirtschaft in Hessen bereitet.
Wirtschaftsbeirat befasste sich mit Auswirkungen des Brexits
Auch der Wirtschaftsbeirat der Hessen Agentur befasste sich daher in seiner jüngsten Sitzung mit den möglichen Auswirkungen des Brexits. Die Brexit-Verunsicherung sei überall zu spüren, betonte der Beiratsvorsitzende, Dr. Christof Riess (Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main). Mit dem „Brexit-Check“ bieten das hessische Wirtschaftsministerium, die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern in der aktuellen Phase der Umstellung speziell kleinen und mittleren Unternehmen Hilfe an: „Experten beraten bei der Abschätzung von firmenindividuellen Chancen und Risiken, bei der Erkundung der sich durch den Brexit verändernden Märkte oder beim Auf- oder Ausbau einer Präsenz vor Ort“, betonte Dr. Riess.
Außerdem sehen sich die HTAI und das Wirtschaftsministerium vor dem Hintergrund der sich verändernden wirtschaftlichen Lage neue Märkte an; u.a. steht eine Delegation von Wirtschaftsminister Al-Wazir nach Äthiopien und Kenia an. „Die HTAI bewegt sich aktiv in diesem dynamischen Umfeld. Afrika ist für uns ein wichtiger Markt der Zukunft, den wir mit der Landesregierung unterstützen und erschließen wollen“, unterstrich Dr. Waldschmidt.
In einer kritischen Situation wie jetzt bei den Brexit-Vorbereitungen zeigt sich, dass die etablierten Netzwerke in Hessen sehr gut funktionieren.