Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
der Brexit macht auch vor der politischen Sommerpause nicht halt und so nehmen wir die aktuellen Entwicklungen im Vereinigten Königreich zum Anlass für eine Zusammenfassung.
Am 11. Juli luden Europaministerin Lucia Puttrich und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir in die Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union. Unter dem Titel „Belastungsprobe Brexit – neue Chancen, neue Risiken für die hessische Wirtschaft“ wurden die Ergebnisse der Brexit-Studien der Hessen Agentur vorgestellt und klare Worte zu jetzt schon spürbaren Brexit-Auswirkungen für hessische Unternehmer gefunden.
„Die Unsicherheit über den weiteren Fortgang der Brexit-Verhandlungen ist Gift für die Wirtschaft, denn 64 % der hessischen Unternehmen erwarten negative Effekte auf Ihr Geschäft im Falle eines ‚harten‘ Brexit.“ Axel Henkel, Abteilungsleiter im Hessischen Wirtschaftsministerium
Auch in Großbritannien herrscht weiterhin große Unruhe rund um den Brexit. Nachdem Premierministerin May ihr Kabinett auf eine gemeinsame Linie bringen konnte, wie sich die Beziehungen zur Europäischen Union zukünftig gestaltet werden sollen, hatte die Entscheidung für eine Freihandelszone aber auch personelle Veränderungen zur Folge, deren Auswirkungen noch abzuwarten sind.
Und wir blicken vor die Haustür nach Frankfurt: Wie hat sich der Finanzplatz in den zwei Jahren seit der Brexit-Entscheidung verändert und welche Herausforderungen stehen noch bevor?
Ich wünsche eine informative Lektüre.
Ihr Dr. Rainer Waldschmidt,
Geschäftsführer Hessen Trade & Invest GmbH
Hessen Trade & Invest
Eine Bestandsaufnahme: Stühlerücken in London, Brexit-Befürworter treten zurück
Von sommerlicher Ruhe ist beim Blick über den Kanal wenig zu spüren. Mit Boris Johnson und David Davis treten zwei prominente Brexit-Befürworter und Mitglieder des May-Kabinetts zurück. Nicht nur die Politik zeigt sich in Bewegung, auch Wirtschaft und Universitäten fordern Klarheit und Verbindlichkeit.
Kurz vor der politischen Sommerpause ist es Premierministerin May gelungen, in einer elfstündigen Kabinettssitzung Brexit-Gegner und -Befürworter zumindest vorerst auf eine gemeinsame Linie zu bringen. Das Ergebnis wurde in einem White Paper zum Brexit festgehalten: „Unser Vorschlag läuft auf die Schaffung einer Freihandelszone zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich hinaus. Wir werden ein gemeinsames Regelwerk zum Handel mit industriellen und landwirtschaftlichen Gütern schaffen. Es wird daran keine Änderungen geben, ohne dass unser Parlament ihnen zustimmt.“
Das Ergebnis ist im Sinne Mays, denn es gibt ihr die Möglichkeit, jetzt die Verhandlungen mit der EU voranzubringen und Großbritannien möglichst nah an der EU zu halten.
Ein Ergebnis freilich, das für Unruhe sorgt und London womöglich eine Regierungskrise beschert: Gleich zwei prominente Brexit-Befürworter und Kabinettsmitglieder traten als Reaktion auf die Abstimmung zurück. Brexit-Minister David Davis war eine der Schlüsselfiguren im Kabinett Mays und hat seit über einem Jahr die Brexit-Verhandlungen in Brüssel geführt. Der Befürworter eines harten Brexits ist nach der Abstimmung am 7. Juli zurückgetreten. In einem Schreiben sagt Davis, dass die eingeschlagene politische Richtung Großbritannien in eine schwache Verhandlungsposition brächte.
Außenminister Boris Johnson zog einen Tag später dieselben Konsequenzen und verkündete seinen Rücktritt mit der Begründung, der jetzige Plan der Regierung „läuft auf eine Kolonie hinaus“. Johnson galt als einer der stärksten Kritiker Theresa Mays und hatte wiederholt für einen harten Brexit plädiert. Ihm folgt der bisherige Gesundheitsminister und Vertraute Mays Jeremy Hunt ins Amt des Außenministers.
Unser Vorschlag läuft auf die Schaffung einer Freihandelszone zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich hinaus.
Die Wirtschaft zeigt sich besorgt
Die politischen Entwicklungen tragen nicht dazu bei, eine verunsicherte britische Wirtschaft zu stärken. Zunächst hatte man die Einigung der britischen Regierung begrüßt, nah am EU-Binnenmarkt zu bleiben.
Viele Branchen haben bereits im Vorfeld des Brexits mit Einbußen zu kämpfen. So auch der Maschinenbau: Entgegen aller positiven Tendenzen der Branche sind Maschinenexporte nach Großbritannien im vergangenen Jahr um 2 Prozent zurückgegangen, für das erste Quartal dieses Jahres waren es sogar schon 3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Ein Grund hierfür: die anhaltende Weigerung der britischen Regierung, klare Vorstellungen für die Zeit nach dem EU-Austritt zu formulieren. Die Wirtschaft reagiert mit Verunsicherung und eben rückläufigen Zahlen. Karl Haeusgen, Vizepräsident des VDMA, der größten Netzwerkorganisation des europäischen Maschinenbaus, zieht daraus klare Schlüsse: „Die britische Regierung muss endlich klare Vorstellungen über die Zeit nach dem EU-Austritt formulieren, um den Schaden für die Wirtschaft in Grenzen zu halten. [...] Die Bundesregierung muss sich bei Premierministerin May dafür einsetzen, die Gespräche jetzt auf eine konstruktive Ebene zu bringen.“
Auch andere Branchen warnen mit Konsequenzen angesichts eines wachsenden Pessimismus und zunehmender Skepsis bezüglich des drohenden Szenarios eines harten Brexits. Der Flugzeugbauer Airbus und der Autokonzern BMW drohen ebenso mit einem Rückzug von der Insel wie der traditionsreiche britische Autohersteller Jaguar Land Rover, der bei einem schlechten Brexit-Deal mit einem Verlust von 1,2 Milliarden Pfund rechnet. Der Autohersteller ist Arbeitgeber für 40.000 Beschäftigte im Vereinigten Königreich und hat 90 Milliarden Euro Investitionen für die kommenden fünf Jahre in Großbritannien geplant. Wenn die Bedingungen stimmen.
Studiengebühren werden vorerst nicht erhöht
Auch der Bildungssektor ist betroffen. Die renommierten britischen Universitäten sind attraktiv für Studierende aus anderen EU-Ländern, rund 135.000 Studierende waren zuletzt an britischen Universitäten vor allem in den Fächern Jura, Politik und Soziologie eingeschrieben. Das entspricht 7,2 Prozent der Gesamtzahl der Studierenden in Großbritannien. Die Rektoren britischer Universitäten hatten sich Anfang des Jahres besorgt an die Regierung gewandt, da nach dem Brexit die Studiengebühren für Studenten aus dem EU-Ausland drastisch steigen könnten. Die Sorge war, dass die Zahl der EU-Studierenden um 60 Prozent fallen könnte. Zumindest für das Studienjahr 2019/20 herrscht nun Klarheit: Wer in dieser Zeit ein Hochschulstudium in Großbritannien beginnt, zahlt wie bisher auch dieselben Gebühren wie britische Studierende (ca. 10.460 Euro pro Semester), Studierende aus Drittstaaten zahlen mehr als doppelt so viel.
Blick nach Frankfurt: der Finanzplatz und der Brexit
Frankfurt spaltet, Frankfurt ist hip, Frankfurt verbindet regionale Beschaulichkeit mit internationaler Dynamik und Frankfurt ist vor allem eines: eine Stadt auf Wachstumskurs.
Unter den Unternehmen, die auf der Suche nach Büroflächen und Wohnungsraum für die internationalen Mitarbeiter sind, finden sich so bekannte Namen wie Silicon Valley Bank, Barclays, JP Morgan oder auch die kanadische Investmentbank RBC Capital Markets. Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir sieht den Brexit vor allem als Chance, den Finanzsektor in der Region stabil zu halten. Denn, so Al-Wazir, man müsse die Stellen, die im Zuge des Brexits in Frankfurt neu geschaffen werden, mit denen verrechnen, die zugleich in der Branche wegfallen. Trotz Dauerkonjunktur seien aktuell weniger Menschen im Finanzsektor beschäftigt als 2012, große Finanzinstitute wie die Commerzbank und die Deutsche Bank haben Stellenabbau angekündigt, kleinere Institute schließen Filialen.
Und auch, wenn die Stellenzahl nicht mit Personen gleichzusetzen ist, wird Frankfurt einen Zuzug erleben und viele der Neu-Frankfurter werden ihre Familien mitbringen. Das bedeutet auch eine Nachfrage nach Schulplätzen. Bildungsdezernats-Referent Rüdiger Niemann sieht den Zuzug entspannt: „Wir wissen noch gar nicht, wie viele von den neuen Einwohnern tatsächlich mit Familie hierherziehen. Wir wissen aber, dass wir für alle Kinder, egal ob im Zuge des Brexits oder nicht, Schulplätze bereitstellen werden.“
Frankfurt steigt auf – die Skyline wächst
Der Finanzplatz wächst nicht nur in Zahlen, sondern verändert auch sein Gesicht: Allein sieben hochmoderne Wohn- und Bürotürme befinden sich aktuell im Bau, für 15 weitere könnte noch in diesem Jahr der erste Spatenstich erfolgen. Auch die Helaba Landesbank Hessen und Thüringen geht davon aus, dass der Brexit spürbare Auswirkungen auf den Immobilienmarkt in Frankfurt haben wird. Die Nachfrage nach Büroflächen könne dank der neuen Projektentwicklungen und einer Reihe von Leerständen problemlos bewältigt werden, prognostiziert die Bank in einem Immobilienreport.
Anders sieht es am Wohnungsmarkt aus, hier gibt es keine nennenswerten Leerstände, der Fokus liegt hier auf den Bauaktivitäten und auf den ausreichenden Flächenreserven im Umland, um einer Verschärfung des Wohnungsmarktes entgegen zu wirken. Immobilienkäufer zieht es schon heute verstärkt ins Umland der Finanzmetropole. In den Jahren 2012 bis 2017 ist die Nachfrage nach Wohneigentum im Frankfurter Umland um 200 Prozent gestiegen.
Hessen im deutschlandweiten Vergleich weniger hart betroffen vom Brexit
Alles in allem sieht man die Veränderungen in Frankfurt selbst gelassen, man sieht sich in allen Bereichen gut aufgestellt, um Neuzugängen den Einstieg in Frankfurt so einfach wie möglich zu gestalten.
Im Vergleich zu anderen Bundesländern werde Hessen die Auswirkungen des Brexit tendenziell kompensieren können, sagt eine Studie des Ifo-Instituts im Auftrag der Industrie- und Handelskammer Frankfurt. Je nachdem, wie hart der Brexit sich gestaltet, gehen die Wirtschaftsforscher von einem Rückgang der hessischen Wirtschaftsleistung um 0,08 bis 0,17 Prozent aus, im Vergleich zu einem Rückgang des BIP um 0,10 bis 0,23 Prozent für Deutschland insgesamt. In Hessen werde vor allem die Automobilbranche unter dem Brexit leiden, wohingegen der Zuzug der Finanzbranche nach Frankfurt diese negativen Folgen teilweise kompensieren könne. Das ist eine Besonderheit der hessischen Wirtschaft, dass hier der Wertschöpfungsanteil des verarbeitenden Gewerbes geringer ist als deutschlandweit, während die Bedeutung der Finanz- und Versicherungsbranche größer ist.
Wir haben durch den Brexit die Chance, den Finanzsektor in der Region stabil zu halten.
Belastungsprobe Brexit – Wirtschaft benötigt schnell Klarheit
Zeigen, was Hessen leistet: Unter dem Titel: „Belastungsprobe Brexit – neue Chancen, neue Risiken für die hessische Wirtschaft“ luden Europaministerin Lucia Puttrich und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am 11. Juli in die Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union.
Friedrich von Heusinger, Leiter der Landesvertretung, nutzte die Gelegenheit für einen Einblick in die Brexit-Arbeitsstruktur der Hessischen Landesregierung und ihre vielfältigen Initiativen im Hinblick auf den Brexit. Axel Henkel, Abteilungsleiter im Hessischen Wirtschaftsministerium, erläuterte die Maßnahmen für die Realwirtschaft und verwies auf den „intensiven Dialog mit hessischen Unternehmen etwa bei Veranstaltungsreihen sowie in Arbeitskreisen.“ Henkel fand klare Worte in Brüssel: „Die Unsicherheit über den weiteren Fortgang der Brexit-Verhandlungen ist Gift für die Wirtschaft, denn 64 Prozent der hessischen Unternehmen erwarten negative Effekte auf ihr Geschäft im Falle eines ‚harten‘ Brexit – bei einem Austritt des Vereinigten Königreichs ohne ein Abkommen und damit bei einem Rückfall der wechselseitigen Wirtschaftsbeziehungen auf den WTO-Status.“
Studien der Hessen Agentur
Henkel stellte Ergebnisse aus den 2017 und 2018 im Auftrag des Wirtschaftsministeriums durch die Hessen Agentur erstellten Studien zu den Auswirkungen des Brexit vor. Hier standen jeweils Unternehmen im Fokus der Befragung, die über geschäftliche Beziehungen ins Vereinigte Königreich verfügen. Die Ergebnisse zeigen: Auch bei einem Brexit mit Abkommen liegt der Anteil der Unternehmen, die negative Erwartungen haben, noch knapp bei der Hälfte. Positive Effekte erwarten sich nur einige wenige Befragte vom Brexit. Und es zeigt sich, dass die Unternehmen in 2018 stärker alarmiert sind als noch Anfang 2017: „Der Anteil der Unternehmen, die einen relativ harten Schnitt zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU erwarten, ist von 15 Prozent auf 36 Prozent gestiegen“, betonte Dr. Rainer Waldschmidt, Geschäftsführer der Hessen Trade & Invest GmbH in Brüssel.
Die aktuelle Studie „Hessen und der Brexit – Ein Jahr nach dem Austrittsantrag“ kann hier heruntergeladen werden: Kurzfassung und Langfassung.
Auswirkungen auf die Unternehmen schon spürbar
Jörg Steinhardt, Vorsitzender des Unternehmerbeirats der HTAI, wurde konkret und führte aus, welche Auswirkungen der Brexit schon jetzt auf sein Unternehmen hat. So wären bereits Investitionszurückhaltung und ein schwieriges Marktumfeld für das auf Wassertechnik spezialisierte Unternehmen aus Taunusstein spürbar. Sein Unternehmen reagiere darauf mit strukturellen Änderungen und einer teilweisen Verlagerung der Beschaffung auf andere EU-Länder. „Die Aussicht auf den Brexit hat hier zu Maßnahmen geführt, die bereits jetzt effizienter sind, so dass wir uns auch auf den harten Brexit vorbereitet fühlen“, sagte Jörg Steinhardt. Dr. Rainer Waldschmidt ergänzte, dass „für Unternehmen alle mit einem harten Brexit verbundenen organisatorischen Vorbereitungen durchaus ein halbes Jahr in Anspruch nehmen können, so dass Unternehmen jetzt ihre Entscheidungen treffen, da die zweijährige Verhandlungsfrist bereits im März 2019 ausläuft.“
Die Unsicherheit über den weiteren Fortgang der Brexit-Verhandlungen ist Gift für die Wirtschaft, denn 64 % der hessischen Unternehmen erwarten negative Effekte auf ihr Geschäft im Falle eines ›harten‹ Brexit.
Was bedeutet der Brexit für den Datenschutz?
Viele Unternehmen haben in den vergangenen Wochen und Monaten viel Zeit und Energie darauf verwendet, ihren Umgang mit personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unter die Lupe zu nehmen und an die neuen Regeln anzupassen. Da stellt sich auch die Frage, welche Auswirkungen der Brexit in diesem Zusammenhang hat.
Großbritannien hat in der Vergangenheit verkündet, die Regelungen der DSGVO übernehmen zu wollen. Dennoch wird es in der Praxis umständlicher: Wenn das Vereinigte Königreich am 29. März 2019 um 23:00 Uhr aus der Europäischen Union austritt, fällt es damit auch aus dem Anwendungsbereich der DSGVO und wird somit datenschutzrechtlich zum Drittland im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung – vergleichbar mit China, Indien, Russland oder den USA. Diesen Status verkündete die Europäische Kommission in einer Mitteilung vom 09.01.2018 und zerstörte damit die von vielen gehegte Hoffnung auf eine Anerkennung des Datenschutzniveaus im Vereinigten Königreich auch über den Brexit hinaus.
Grund für Optimismus
Auch wenn es viele offene Fragen gibt, für den Moment ist klar: Es gibt Zeit für Anpassungen, denn vom Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung bis zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU am 29. März 2019 dürfte der Datentransfer aus und nach Großbritannien vor keinen größeren Hürden stehen. Für die Zeit danach wird ein Angemessenheitsbeschluss entscheidend sein, mit dem die Europäische Kommission entscheiden kann, dass ein Drittland über ein angemessenes Schutzniveau verfügt. Das bedeutet dann, dass Daten an ein Unternehmen in diesem Drittland übermittelt werden können, „ohne dass der Datenexporteur verpflichtet ist, weitere Garantien zu liefern oder zusätzliche Bedingungen zu erfüllen“. Mit anderen Worten werden „Übermittlungen in ein ‚angemessenes‘ Drittland an eine Übermittlung von Daten innerhalb der EU angepasst.“
Dann müssen geeignete Garantien gegeben sein, die den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stellen.
Diese können sich wie folgt gestalten:
- Im Fall von Konzernen oder Unternehmensgruppen, die eine gemeinsame Wirtschaftstätigkeit ausüben, können Unternehmen personenbezogene Daten auf der Grundlage sogenannter verbindlicher interner Datenschutzvorschriften übermitteln;
- vertragliche Vereinbarungen mit dem Empfänger der personenbezogenen Daten zum Beispiel mithilfe von Standardvertragsklauseln, die von der Europäischen Kommission genehmigt wurden;
- die Einhaltung von Verhaltensregeln oder Zertifizierungsverfahren zusammen mit rechtsverbindlichen und durchsetzbaren Verpflichtungen des Empfängers, geeignete Garantien zum Schutz der übermittelten Daten anzuwenden.
Solange kein Angemessenheitsbeschluss vorliegt, sind für den Datentransfer von und nach Großbritannien die Instrumente des Art. 46 DSGVO anzuwenden. Es wird wohl vorrangig auf EU-Standardvertragsklauseln zugegriffen werden. Auch können genehmigte Verhaltensregen („Code of Conduct“) und Zertifizierungsmechanismen als Übermittlungsgrundlage dienen.
Für Unternehmen in der Europäischen Union heißt dies, dass sie sich nun also frühzeitig um die Rechtssicherheit ihres Datentransfers in das Vereinigte Königreich bemühen müssen.
To-do-Liste für den Datenschutzbeauftragten zum Brexit
- Stellen Sie fest, ob derzeit in Ihrem Verantwortungsbereich personenbezogene Daten in das Vereinte Königreich transferiert werden oder ob damit bis zum 29. März 2019 begonnen werden soll.
- Achten Sie besonders auf Datenübermittlungen, bei denen im Vereinigten Königreich nur eine Art „Transferstation“ vorhanden ist, die Daten aber letztlich in ein anderes Land außerhalb der EU fließen. Solche Fälle sind relativ häufig, weil im Vereinigten Königreich der Genehmigungsmechanismus für solche Datenübermittlungen derzeit teils deutlich weniger bürokratisch ist als in anderen Mitgliedstaaten der EU.
- Falls solche Fälle vorliegen: Weisen Sie die Geschäftsleitung darauf hin, dass es sich ab dem 29. März 2019 bei einer solchen Datenübermittlung um eine Datenübermittlung in einen Drittstaat handelt.
- Hierfür muss ab 29. März 2019 eine der Rechtsgrundlagen erfüllt sein, die in der DSGVO vorgesehen sind.
- Ist das nicht der Fall, liegt ein Bußgeldtatbestand vor (Fall des Art. 83 Abs. 5 Buchst. C DSGVO).
- Deshalb ist es notwendig, bis zum 29. März 2019 entsprechende rechtliche Vorkehrungen zu treffen.
- Der Hinweis, dass das Datenschutzrecht im Vereinigten Königreich vor und nach diesem Datum voraussichtlich denselben Inhalt haben wird und dass auch die bisherige Datenschutzaufsichtsbehörde weiterhin fortbestehen wird, hilft rechtlich gesehen nichts.
Referenzen
- Europäische Kommission: Welche Vorschriften gelten, wenn meine Organisation Daten nach außerhalb der EU übermittelt?. https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/reform/rules-business-and-organisations/obligations/what-rules-apply-if-my-organisation-transfers-data-outside-eu_de (25.06.2018)
- Ehmann, Dr. Eugen: Die Folgen des Brexit für den Datenschutz. https://www.datenschutz-praxis.de/fachartikel/die-folgen-des-brexit-fuer-den-datenschutz/ (25.06.2018)
Orientierungshilfe für den Brexit: Leitfaden Mittelstandspolitik Brexit
Wenn es um den Brexit geht, werden die Fragezeichen für viele Unternehmen nicht weniger. Man hat sich an die offenen Märkte und den festen Rahmen der Europäischen Union gewöhnt und nicht selten ist dieser vertraute Markt auch Ausgangspunkt für weltweite Aktivitäten.
Viele unternehmerische Aktivitäten reichen in das Vereinigte Königreich, und nicht selten geht es um lang gewachsene Geschäftsbeziehungen, die auf einmal vor unklaren operativen Gegebenheiten und offenen Fragen stehen. Es fehlen Details und konkrete Handlungsmöglichkeiten für die vielzähligen Herausforderungen des unternehmerischen Alltags. In einem fundierten Überblick über den aktuellen Stand schafft der Leitfaden eine solide Wissensgrundlage, um dann mögliche Szenarien zu beleuchten. Ob gemeinsamer Markt mit Zollunion, norwegisches Modell, EFTA, CETA-Modell oder WTO-Modell: Der Leitfaden benennt sehr übersichtlich die jeweiligen Folgen für die 27 EU-Staaten sowie für das Vereinigte Königreich. Eine kurze Bewertung der jeweiligen Szenarien hilft bei der Einordnung.
Die einzelnen Kapitel informieren über Themen von Warenhandel, Regulierungen, Verträge und Steuern bis hin zu Logistik, Datenverkehr und Mitarbeiter. Jedes Kapitel endet mit themenbezogenen Orientierungsfragen, die es betroffenen Unternehmern erleichtern abzuklopfen, wo ihr Unternehmen bezogen auf das jeweilige Thema steht und wo es mit Blick auf den Brexit konkreten Handlungsbedarf gibt.
Den Leitfaden ansehen (PDF)
Abwarten und Tee trinken? Ein Video der IHK Darmstadt
Der europäische Binnenmarkt ist für viele Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Was aber passiert mit den Handelsbeziehungen zum Vereinigten Königreich, wenn der Brexit in Kraft tritt? Ein Video der IHK Darmstadt erklärt kurz und knapp die möglichen Szenarien. Und macht deutlich: Abwarten und Tee trinken ist die falsche Strategie.
Stimmen zum Brexit
Interview: „Die DSGVO und der Brexit“
Welche Auswirkungen hat der Brexit auf den Umgang mit der DSGVO? Welche möglichen Szenarien zeichnen sich ab? Antworten auf diese Fragen gibt Dimitri Schneider von der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Schneider. Er war auf beiden Seiten des Kanals tätig und kann nach Stationen als Solicitor in England und Wales Antworten auf drängende Fragen geben.
Was ist Ihr Eindruck: Hat sich die erste Aufregung gelegt und wie sind Unternehmen aufgestellt, bezogen auf die DSGVO, die seit Mai in Kraft ist?
Meiner Meinung nach hat die DSGVO in erster Linie die KMUs erheblich belastet. Der Umfang der Verordnung und die Abstraktheit der Vorschriften machten es nicht einfach, die Vorgaben nachzuvollziehen. Schon die angeblich „einfachsten“ Begrifflichkeiten, wie die Definition der „personenbezogenen Daten“ in Artikel 4, Ziffer 1 der DSGVO, haben Fragen hervorgerufen.
Noch schwieriger war es, die Vorgaben in die Praxis umzusetzen, bei 99 Artikeln und 173 „Gründen“, die eigentlich nur Rahmenbestimmungen enthalten und eine Anleitung für die konkrete Umsetzung der mit empfindlichen Sanktionen bewehrten Vorgaben leider vermissen lassen.
Eine weitere und gewaltige Schwierigkeit ist, dass noch keinerlei Gerichtsentscheidungen zur DSGVO oder eine Durchsetzungspraxis der Aufsichtsbehörden existieren, was die Orientierung für Unternehmen bedeutend erschwert. Die Qualität der Rechtsberatung im Vorfeld war meines Erachtens durchwachsen, von hervorragend bis offensichtlich falsch. Viele KMUs können sich eine hochwertige Rechtsberatung in benötigter Breite gar nicht leisten. Die ganz „Großen“, wie zum Beispiel Facebook, gegen die sich die DSGVO wohl richtete, können sich mit ihren Teams von Beratern, Anwälten, Technikern und anderen Fachprofis sowieso ohne weiteres anpassen.
Man muss sich im Klaren sein, dass die DSGVO den Unternehmen abverlangt, sowohl die beträchtlichen organisatorischen, technischen und rechtlichen Maßnahmen zu implementieren, um den Vorgaben der DSGVO gerecht zu werden, als auch jederzeit in der Lage zu sein, die Compliance mit der DSGVO u.a. durch detaillierte Dokumentation nachzuweisen. Wie gesagt, das ist eine gewaltige Belastung, vor allem für kleinere Unternehmen.
Bei alldem ist es nachvollziehbar, wenn viele Unternehmer unsicher sind bzw. nicht von sich guten Gewissens behaupten können, alles ausreichend und richtig umgesetzt zu haben. Ich glaube, eine solche Sicherheit ist unter gegebenen Umständen kaum möglich.
Erst die behördliche Durchsetzungspraxis der Mitgliedsstaaten wird zeigen, wie die DSGVO letztendlich zu beurteilen ist. Eine der Fragen dabei ist, ob die nationalen Aufsichtsbehörden genug qualifiziertes Personal und finanzielle Mittel haben werden, um der DSGVO den „Lebensgeist einzuhauchen“. Interessant wird auch zu beobachten sein, wie die Konsistenz der Aufsichtspraxis über die Mitgliedsstaaten hinweg in der Praxis gewährleistet wird. Die behördliche Durchsetzungspraxis wird die sprichwörtliche Stunde der Wahrheit für die DSGVO sein.
Meiner Meinung nach hat die DSGVO in erster Linie die KMUs erheblich belastet.
Was ist aus Ihrer Sicht ein wahrscheinliches Szenario, der Status des „unsicheren Drittlandes“ oder eine Anpassung der britischen Gesetzgebung an die EU-Verordnung?
Die britische Regierung tut gerade alles, um nach dem Brexit kein „Drittland“ im Sinne der DSGVO zu sein. „The House of Lords European Union Committee“ hat bereits 2017 Bedenken geäußert, dass eine Divergenz in datenschutzrechtlichen Standards eine Art zollähnliches Handelshindernis sein könnte, das dem Vereinigten Königreich zum Nachteil gereichen könnte. Datentransfers zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sind also wichtig für die britischen Unternehmen.
Nach dem Brexit würde das Vereinigte Königreich ein „Drittland“ im Sinne der DSGVO werden. Das Vereinigte Königreich muss dann die Europäische Kommission überzeugen, dass es ein adäquates Schutzniveau für die Daten, die im Vereinigten Königreich verarbeitet werden, bieten kann, damit Datentransfers zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU wie vor dem Brexit weiterhin möglich sind. Im Detail ist der Vorgang in den Absätzen 1 bis 3 des Artikels 45 DSGVO beschrieben. Zu diesem Zweck haben die Briten das Data Protection Act 2018 erlassen. Die britische Regierung hat entschieden, die DSGVO in das englische Recht einzugliedern.
Es ist jedoch der Europäischen Kommission überlassen, darüber zu entscheiden, ob das Vereinigte Königreich ein angemessenes bzw. ein adäquates datenrechtliches Schutzniveau bietet, damit das Vereinigte Königreich von der EU nicht wie ein „Drittland“ behandelt wird. Ob und wann die Kommission darüber entscheiden wird, liegt ebenfalls in den Händen der Kommission. Auch kann die Kommission die getroffene positive Entscheidung nachträglich rückgängig machen, falls sich mit der Zeit Divergenzen im Schutzniveau entwickeln, das kann man ebenfalls Artikel 45 entnehmen. Die Kriterien, die die Kommission bei der Beurteilung des gebotenen Schutzniveaus zugrunde legt, sind Artikel 45 Absatz 2 DSGVO zu entnehmen.
Übrigens: Ein Novum ist, dass die Kommission auch die Adäquanz von (nur) bestimmten Industriesektoren anerkennen kann. Es gibt einige Sektoren, die dafür besonders geeignet sind, da sie bereits jetzt relativ hohe Datenschutzstandards aufweisen, zum Beispiel Versicherungen.
Letztlich wird also die Europäische Kommission entscheiden, nicht das Vereinigte Königreich. Wie gesagt, hat das Vereinigte Königreich seine Entscheidung bereits getroffen. Wie die Entscheidung der Kommission ausfallen wird, kann man zurzeit leider, wie bei allem, was mit dem Brexit zu tun hat, unmöglich voraussagen. Zum Beispiel werden zurzeit sogar innerhalb des Kabinetts May bittere Kämpfe zwischen den jeweiligen Befürwortern des harten und des weichen Brexits ausgetragen. Die Schlagzeile der Financial Times UK vom 28.06.2018 lautete leider bezeichnend „A cabinet in disarray“, also „Ein Kabinett, durcheinander“.
Wie sieht es bezogen auf den Brexit aus: Welche Szenarien gibt es für Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten aus dem Vereinigten Königreich arbeiten oder diese dort speichern, und was heißt das konkret, etwa für bestehende Auftragsverarbeitungsverträge, etwa, wenn ein europäisches Unternehmen einen Provider im Vereinigten Königreich nutzt?
Das Vereinigte Königreich muss dann die Europäische Kommission überzeugen, dass es ein adäquates Schutzniveau für die Daten, die im Vereinigten Königreich verarbeitet werden, bieten kann, damit Datentransfers zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU wie vor dem Brexit weiterhin möglich sind.
Zuallererst möchte ich die eigentlich selbstverständliche Tatsache erwähnen, dass gemäß Art. 28 DSGVO die Verarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter auf der Grundlage eines Vertrags erfolgen muss, der den Vorgaben des Absatzes 3 des Artikels 28 entsprechen muss. Die dortigen Einzelheiten sollte man mal gelesen haben.
Falls die Europäische Kommission die Adäquanz des britischen Schutzniveaus anerkennt, würde damit grundsätzlich die vor dem Brexit bestehende Lage fortgesetzt werden. Sollte die Kommission die Anerkennung der Adäquanz verweigern, müssten die betroffenen Unternehmen auf andere Mittel zurückgreifen, die ihnen die DSGVO zum Glück zur Verfügung stellt.
Das Ganze nennt sich „Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien“ und findet sich in Art. 46 der DSGVO, vor allem in dessen Absatz 2. Übrigens ist der Text der DSGVO online erhältlich.
Danach dürfen die „personenbezogenen Daten“ in Drittländer nur übermittelt werden, wenn geeignete Garantien vorgesehen wurden. Unter den in Absatz 2 des Art. 46 aufgelisteten Maßnahmen finden sich zum Beispiel die Standarddatenschutzklauseln, die von der Europäischen Kommission erlassen werden. Darunter fallen auch bereits seit Jahren existierende Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission, zum Beispiel für Auftragsverarbeitungen. Diese Klauseln sind u.a. online mit wenigen Mausklicks auf den Webseiten der Europäischen Union zu finden. Die Klauseln bleiben in Kraft, bis sie gegebenenfalls gemäß Artikel 46 Absatz 5 geändert oder ersetzt werden. Sie sollten in den Vertrag mit dem im Vereinigten Königreich ansässigen Auftragsverarbeiter aufgenommen werden.
Interessant sind auch „verbindliche interne Datenschutzvorschriften“ gemäß Art. 47, insbesondere für Unternehmensgruppen, deren Gesellschaften in und außerhalb der EU tätig sind. Das ist ein nützliches Werkzeug, nicht nur um Transfers personenbezogener Daten in „Drittländer“ gemäß den Vorgaben der DSGVO abzusichern, sondern auch um einen global einheitlichen Datenschutzstandard innerhalb der Unternehmensgruppe zu etablieren. Vermutlich werden zahlreiche Unternehmen von dieser Vorschrift Gebrauch machen.
Einen Blick wert sind auch die Ausnahmetatbestände des Artikels 49 sowie die dazugehörigen Gründe (111) und (112) der DSGVO. Die wenigen Absätze kann man einfach mal durchlesen.
Am einfachsten und am sichersten ist es natürlich, mit Partnern bzw. Auftragsverarbeitern innerhalb des EWR zu arbeiten, wenn das im Einzelfall möglich ist.
Bezogen auf den Datenschutz: Wie sollten Unternehmen die verbleibende Zeit bis zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU jetzt nutzen?
Man sollte bereits jetzt die Maßnahmen gemäß den Artikeln 46, 47 DSGVO ins Auge fassen und überlegen, welche Alternative die eigene unternehmerische Wirklichkeit am besten abbilden würde, wie man es umsetzen könnte sowie natürlich was dabei organisatorisch und finanziell zu bewerkstelligen wäre. Nochmals: Die einfachste Lösung ist natürlich die Zusammenarbeit mit Partnern innerhalb des EWR.
Wie bei allen grenzüberschreitenden Verträgen mit dem Vereinigten Königreich sollte man unbedingt an die sog. Brexit-Klauseln denken. Wie der Name sagt, kann man sich mit den Brexit-Klauseln für den Fall des Brexits absichern, indem etwa Preisanpassungen, Neuverhandlungen oder Kündigungsrechte vereinbart werden. Es existieren bereits diverse Varianten von Brexit-Klauseln, von relativ einfachen bis sehr ausdifferenzierten bzw. sehr anspruchsvollen und sehr effektiven Varianten. Brexit-Klauseln können angesichts der mit dem Brexit verbundenen Unsicherheiten für beide Seiten interessant sein, es lohnt sich daher auch bei bereits geschlossenen Verträgen mit dem Vertragspartner über die entsprechende Vertragsergänzung zu sprechen. Jetzt wäre die Zeit, sich diesem Themenbereich zu widmen.
Information
Basiswissen in Stichworten
Die Verhandlungen rund um den Brexit werfen immer wieder neue Fragen auf. In relevantem Basiswissen rund um den Brexit wollen wir erklären, was bleibt, was sich ändern könnte und was nun wichtig wird im Verhältnis der Handelspartner Europäische Union und Vereinigtes Königreich.
Diesmal erklärt: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Begriff des Auftragsverarbeiters nach Artikel 28 der DSGVO
Veranstaltungen zum Thema Brexit
Die wichtigsten Veranstaltungen zum Thema Brexit auf einen Blick. Bleiben Sie informiert, diskutieren Sie mit.

JUSTIZ & BREXIT: Frankfurt Chamber for International Commercial Disputes
Wie international und offen kann und sollte sich unser Justizsystem künftig aufstellen, um im Wettbewerb der europäischen Standorte bestehen zu können? Hessen hat mit der Einrichtung der Kammer für internationales Handelsrecht beim Landgericht Frankfurt am Main einen ersten Schritt der Öffnung gemacht. In Frankfurt ist es jetzt möglich, Verfahren nahezu vollständig in englischer Sprache zu führen. Die rechtspolitische Diskussion ist damit aber noch längst nicht beendet. Denn immer stärker drängen auch andere Modelle, etwa die des Commercial Court, in den Vordergrund. Was also ist der richtige Weg für den Justizstandort Europa, Deutschland und Hessen?
Veranstaltungsort: Foyer des Präsidialgebäudes der Goethe-Universität Frankfurt, Campus Westend, Theodor-W.-Adorno-Platz 5, 60323 Frankfurt am Main

Auslandsseminar „Strawberry Fields Forever – Liverpool nach dem Brexit“
Liverpool – der Name der britischen Hafenstadt weckt weit über England hinaus unterschiedliche Erinnerungen, an den Streik der Docker in den 90er Jahren, den FC Liverpool und den Sound der Beatles.
Die Industriestadt bemüht sich heute um eine neue wirtschaftliche und kulturelle Position. Wir werfen aber auch einen Blick zurück – auf den ehemals zweitgrößten Seehafen Englands. Das Merseyside Maritime Museum macht die koloniale Vergangenheit Englands und den rapiden industriellen Strukturwandel eindrucksvoll sichtbar. Kommt der Strukturwandel durch die Folgen des Brexit-Referendums in eine Schieflage? Wir sprechen mit ehemaligen Dockarbeitern, die heute im Kulturzentrum CASA tätig sind.
Kosten: 790 € (Ü/F, DZ, P), EZ-Zuschlag: 270 €
Veranstaltungsort: Liverpool (England)

Stadtführung „Spurensuche in Bankenfurt – der Brexit in der Stadt am Main“
Der Brexit ist in aller Munde. Bei dieser Tour erfahren Sie den aktuellen Stand rund um das Thema. Aber auch, warum Frankfurt den Namen Bankenfurt verdient. Gehen Sie mit unserem Guide, dem ehemaligen Banker Till Fischer, auf eine Spurensuche nach der finanziellen Seele der Stadt. Wo kommt das Bankenwesen her, wie ist es aktuell und durch den anstehenden Brexit – wo geht es vielleicht hin ...
Weiterer Termin: 19. Dezember 2018
Treffpunkt: 15 Minuten vor Beginn vor dem Gerechtigkeitsbrunnen auf dem Römerberg, Frankfurt am Main