Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
die Zeit drängt. Wer die Entwicklungen rund um den Brexit verfolgt, ist sich dessen bewusst. Längst hätte der Moment kommen sollen, an dem wir für Sie eine klare Ausgangslage zusammenfassen und entsprechende Gegenmaßnahmen empfehlen können.
Aber auch wenn man ein neues Jahr gerne mit positiven Meldungen beginnen möchte: Die aktuelle Lage ist eine andere. Das britische Parlament hat am 15. Januar den von Premierministerin Theresa May mit den EU-27 ausgehandelten Entwurf des Austrittsabkommens abgelehnt. Daher herrscht weiterhin völlige Ungewissheit was kommt und wie die nächsten Schritte Großbritanniens zum Austritt aus der EU aussehen. Zumal das britische Parlament auch für Mays überarbeiteten „Plan B“ bereits Ablehnung signalisiert hat. Auf der andere Seite haben die EU-27 bereits signalisiert den bestehenden Entwurf nicht mehr ändern zu wollen – zumindest nicht ohne klare Zielsetzung. In einem Übersichtsartikel fassen wir für Sie mögliche Szenarien und deren Konsequenzen zusammen.
Dazu passend findet die Hessische Europaministerin Lucia Puttrich klare Worte darüber, was jetzt der bevorzugte Kurs sein sollte. Unser Beitrag fasst zudem zusammen, welche Vorbereitungen Bund und Länder mit Blick auf einen möglichen harten Brexit getroffen haben, bzw. noch treffen werden.
Einen exklusiven Blick in die Praxis werfen wir im Gespräch mit Dr. Uwe Siegmund von der R+V Versicherung in Wiesbaden, dem größten hessischen Versicherer. Was sind Brexit-Serviceleistungen, wenn die eigenen Kunden im Alltagsgeschäft auf ganz unterschiedlichen Ebenen mit dem EU-Austritt Großbritanniens zu tun haben? Der Beitrag macht auch deutlich, wie wichtig ein klares Zielbild für die überlegte Planung in unruhigen Zeiten ist.
Ich wünsche uns allen bald eine Klärung der Situation und Ihnen eine informative Lektüre!
Ihr Dr. Rainer Waldschmidt,
Geschäftsführer Hessen Trade & Invest GmbH
Hessen Trade & Invest
Wie, wann und wohin? Stell dir vor, es ist Brexit, und keiner tritt aus
Nur noch gute zwei Monate bis zum offiziellen Austrittsdatum und in Sachen Brexit sind wieder alle Weichen in Richtung Ungewissheit gestellt. Lässt sich ein ungeordneter Brexit noch verhindern?
Am 15. Januar stimmte das britische Parlament über den Entwurf des Austrittsabkommens ab. Das Ergebnis: eine herbe Niederlage für Premierministerin Theresa May. Von den 423 Abgeordneten, die gegen den Entwurf stimmten, stammten 118 aus ihrer eigenen Tory-Partei. Das war das vorläufige Aus für den Vertragsentwurf, der zuvor in langwierigen Verhandlungen mit der EU ausgehandelt worden war.
Mit einigen Tagen Durchatmen nach der ersten Schockstarre wegen des Abstimmungsergebnises sollte Theresa May dann am 21. Januar eigentlich ihren Plan B für den Austritt präsentieren, aber auch dieser nächste Schritt in Richtung Brexit-Klarheit wurde zunächst verschoben.
Die EU-27 zeigen derweil Bereitschaft, das Austrittsdatum auf Juni zu verschieben und den Briten so mehr Zeit zu verschaffen. Es besteht aber trotz allem Eile: Ein späterer Termin würde durch die Europaparlaments-Wahl im Mai verkompliziert. Das neu gewählte Parlament tritt erstmals am 2. Juli zusammen, sollte Großbritannien dann noch Mitglied der EU sein, ohne an der Wahl teilgenommen zu haben, würde jede Entscheidung des Parlaments anfechtbar. Eine prekäre Situation.
Die Hessische Europaministerin Lucia Puttrich plädiert derweil für eine erneute Volksabstimmung über einen Verbleib Großbritanniens in der EU: „Die Entscheidung über Mitgliedschaft oder Austritt aus der EU ist die wichtigste Entscheidung in der jüngeren Geschichte Großbritanniens. 2016 hat sich eine knappe Mehrheit für den Brexit entschieden, ohne wirklich zu wissen, was er konkret bedeuten wird. Das ist heute anders. Außerdem stellt die Politik in Großbritannien seit Monaten ihre Handlungsunfähigkeit unter Beweis.“
Länder wie Deutschland oder die Niederlande, die wirtschaftlich eng mit Großbritannien verbandelt sind, bereiten sich in der Zwischenzeit konzentriert auf ein No-Deal-Szenario vor. In regulären Handelsbeziehungen wäre auch dieses Szenario zu stemmen. Es gibt aber Branchen und Unternehmen, wie etwa die Automobilindustrie oder der Flugzeughersteller Airbus, in denen Produktions- und Lieferketten zwischen Großbritannien und dem europäischen Kontinent so eng verflochten sind, dass ein ungeregelter Brexit katastrophale Auswirkungen haben könnte.
Die Entscheidung über Mitgliedschaft oder Austritt aus der EU ist die wichtigste Entscheidung in der jüngeren Geschichte Großbritanniens.
Grundsätzlich wird Hilflosigkeit angesichts einer fehlenden Zielsetzung hörbar: „Ohne dass klar ist, was wir erreichen wollen, macht die Verlängerung der Verhandlungen aus meiner Sicht keinen Sinn“, sagte Manfred Weber (CSU), Chef der konservativen EVP-Fraktion, dem Nachrichtenmagazin Spiegel.
Die Hoffnung ist, dass die EU auch weiterhin an der Einigkeit festhält, die man durch die gesamten Brexit-Verhandlungen gezeigt hat und die nicht jeder für möglich gehalten hatte.
Ohne dass klar ist, was wir erreichen wollen, macht die Verlängerung der Verhandlungen aus meiner Sicht keinen Sinn.
Stimmen zum Brexit
Versicherungen für bewegte Zeiten
Mit der gescheiterten Brexit-Abstimmung ist es wichtig, nicht aus den Augen zu verlieren, wie hilfreich eine systematische Vorbereitung und besonnenes Agieren gerade in Zeiten großer Ungewissheiten sind. Bei der R+V Versicherung bestimmt diese Besonnenheit das Handeln und lässt auch einen Blick in die Brexit-Kristallkugel zu.
Wir treffen Dr. Uwe Siegmund, Leiter Strategie und Grundsatz im Bereich Kapitalanlagen sowie Brexit-Beauftragter bei der R+V Versicherung, am 15. Januar. Ein entscheidendes Datum im Brexit-Kalender: An diesem Tag findet die Brexit-Abstimmung im britischen Parlament über den Austrittsvertrag von Premierministerin Theresa May statt. Und für einen Moment ist der Ausgang noch offen, ist das Ergebnis noch Spekulation.
Siegmund ist realistisch in seiner Einschätzung und skizziert die Möglichkeiten, die sich so kurz vor der Abstimmung abzeichnen: Das Austrittsabkommen wird abgelehnt oder in Teilen mit der EU nachverhandelt, eine Verschiebung der Abstimmung oder auch ein zweites Referendum.
Auf die Frage, ob er den Blick in die Kristallkugel wagen und den Ausgang der Abstimmung voraussagen möchte, ist die Antwort nüchtern und klar: Er glaube nicht, dass das Austrittsabkommen im britischen Parlament angenommen wird. Dieses Risikoszenario eines ungeregelten Brexits ist auch das, worauf man sich bei der R+V Versicherung vorbereitet hat.
Dr. Uwe Siegmund ist als Brexit-Beauftragter Teil eines kleinen, agilen Teams, das seit 2017 nicht nur das Unternehmen R+V Versicherung auf den Brexit vorbereitet, sondern auch Fragen unter die Lupe nimmt, die für betroffene Versicherungskunden interessant sein können. Mitarbeiter aus allen Unternehmensbereichen, die vom Brexit betroffen sind, bilden das flexible Team und widmen einen Teil ihrer Arbeitszeit und Expertise den Brexit-Themen. Diese agile Teamführung hat sich für die R+V Versicherung schon bei der Einführung des Euros bewährt: Veränderungen begleiten, solange es wichtig ist, aber nicht innerhalb starrer Strukturen, sondern immer mit der Fachkenntnis, die es für spezifische Fragestellungen braucht.
Ein Stück Sicherheit aus Hessen
Agilität spiegelt auch die Atmosphäre wider, die den Besucher beim Betreten der 2010 erweiterten Deutschlandzentrale empfängt. Die R+V Versicherung ist mit 15.000 Mitarbeitern, davon gut 5.000 in Wiesbaden, einer der größten Arbeitgeber der hessischen Landeshauptstadt. Dem größten hessischen Versicherer geht es gut. Blickt man von der Dachterrasse der Zentrale, sieht man nicht nur weit in das Umland, sondern auch auf einen lebendigen Versicherungscampus, der sich rund um den Neubau erstreckt und weiterwächst.
Wer bei Versicherungen nur graue Anzüge vor Augen hat, sollte umdenken. Beim Gang durch die Flure fallen nur wenige Krawatten ins Auge, die Stimmung ist entspannt, die großzügige Glasfassade und transparente Raumgestaltung im Innern sorgen für lichte Stimmung auch im Wintergrau. Ausgewählte Kunst sorgt für Inspiration und freundliche Kaffeebars bilden Orte der Begegnung und des Austausches.
Es herrscht eine entspannte Atmosphäre, die fast vergessen lässt, was mit der Abstimmung über das Austrittsabkommen für viele Menschen und Unternehmen beiderseits des Kanals an Ungewissheit verbunden ist.
Dieses Risikoszenario eines ungeregelten Brexits ist auch das, worauf man sich bei der R+V Versicherung vorbereitet hat.
Für Dr. Uwe Siegmund war der Brexit zuallererst ein Thema im Bereich der Kapitalanlagen, hier sorgte der Brexit bereits im Vorfeld der Abstimmung im Jahr 2016 für Bewegung. Als Brexit-Beauftragter und Koordinator waren es dann vor allem operative Fragestellungen, die für ihn in den Vordergrund rückten. Sowohl nach innen als auch nach außen.
Gefragt nach Brexit-Auswirkungen auf den eigenen Arbeitsalltag sagt Siegmund, dass sich für die R+V Versicherung gar nicht viel verändert hat mit dem nahenden Austritt. Das Unternehmen arbeitet primär in Deutschland für deutsche Unternehmen innerhalb der genossenschaftlichen Finanzorganisation. In den Bereichen der Kapitalanlage und der Rückversicherung bestehen natürlich Verbindungen nach Großbritannien, aber hier wird man zukünftig so zusammenarbeiten, wie man es bereits mit anderen Drittländern wie etwa der Schweiz tut.
Viele Unternehmen haben erst spät reagiert
Wie reagiert man als großer Versicherer in solchen Zeiten? Indem man proaktiv auf seine Kunden zugeht, antwortet Siegmund – die Kunden, die vom Brexit betroffen sind, herausfiltert und mit diesen gemeinsam schaut, wo es rund um das Thema Versicherungen Fragestellungen gibt, die direkt mit dem Brexit zusammenhängen. Dann heißt es, Lösungen zu finden.
Unternehmen, die vom Brexit betroffen sind, sind dies meist auf ganz unterschiedlichen Ebenen und so muss erst eine Reihe von Fragestellungen abgehandelt werden, bis dann auch Versicherungsfragen in den Blick rücken.
Bei den meisten Firmenkunden begannen die Fragen rund um ihren Versicherungsschutz so richtig erst im Laufe des vergangenen Jahres. Besonders betroffen sind unter anderem die Versicherungskunden aus der Transportbranche. Aber auch Mittelständler aus dem produzierenden Gewerbe mussten sich Fragen rund um Produkthaftpflicht und Haftpflicht allgemein stellen, beispielsweise ob und wie das Unternehmen die eigenen Produkte nach einem Austritt im VK versichert.
Generell gilt aber, dass auch abgeschlossene Verträge über den Austritt hinaus erst einmal weiter bestehen. Eine Übergangsfrist hätte hier bedeutet, mehr Zeit zu haben, sich anzupassen. Aber auch ein ungeregelter Brexit ändert nichts am alten Rechtsprinzip „Pacta sunt servanda“. „Bestehende Verträge bestehen erst einmal weiter“, beruhigt uns Dr. Uwe Siegmund. „Dies gilt vor allem im Zivilrecht. In aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, etwa im Pharma-, Luftverkehrs- oder auch Bankenrecht, wird es allerdings einen starken Klärungsbedarf geben. Grundsätzlich empfehlen wir unseren Firmenkunden, sich zu informieren, wo es versicherungsrelevante Themen gibt, die vom Brexit betroffen sein könnten, und mit diesen dann zu uns zu kommen. Wir unterstützen sie bei der Suche nach Antworten.“
Unternehmen, die vom Brexit betroffen sind, sind dies meist auf ganz unterschiedlichen Ebenen und so muss erst eine Reihe von Fragestellungen abgehandelt werden, bis dann auch Versicherungsfragen in den Blick rücken.
Der Blick über den Kanal in ein geteiltes Land
Politisch, sagt Dr. Siegmund, sei er dagegen nicht so entspannt. „Wir sind gut vorbereitet – auch auf einen ungeregelten Brexit.“ Denn Ungewissheit bleibt bestehen, auch nach dem nicht überraschenden Abstimmungsergebnis und überstandenem Misstrauensvotum vom 15. Januar ist nicht klar, ob es nicht noch eine Abstimmung oder Wahl gibt, eine Verschiebung des Austritts oder gar Neuverhandlungen.
„Ein Wunsch an die Politik wäre es, das Zielbild klarer zu machen. Hier wäre ein Freihandel mit Großbritannien mit keinen oder sehr niedrigen Zöllen sowie nichttarifären Hindernissen wünschenswert. Und ich würde mich freuen, wenn man damit auch den europäischen Geist dem entgegensetzt, was wir gerade aus Amerika sehen.“
So könnte ein Vorteil im Abstimmungsergebnis aus London darin liegen, dass man jetzt gezwungen ist, sich schnell zusammenzusetzen und zu verhandeln, nicht nur darüber, wie man die Trennungsschmerzen gering hält, sondern auch darüber, mit welchem Zielbild es weitergeht. Nur so schafft man dann wieder Rechtssicherheit für Unternehmen und Bürger.
Ein Nachsatz bleibt in Erinnerung: Die Stimmung in Großbritannien ist aufgeheizt. Unabhängig davon, wie es in den Entwicklungen rund um den Brexit weitergeht: Das Land ist gespalten. Das Parlament, die Parteien – die Spaltung zieht sich durch die ganze Gesellschaft. Und es ist unklar, wie ein solcher gesellschaftlicher Bruch geheilt werden kann.
Unternehmensinformation
Die R+V Versicherung hat ihre Wurzeln in den 1920er Jahren in der Raiffeisen Allgemeinen Versicherung a.G. und der Raiffeisen Lebensversicherungsbank a.G., beide damals mit Sitz in Berlin. Nach verschiedenen Fusionen und im Zuge der Isolierung Westberlins nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Unternehmenssitz zunächst ins Rheingau und dann nach Wiesbaden verlegt, wo auch heute noch der Hauptsitz des Unternehmens ist.
Die R+V Versicherung zählt zu den größten Versicherungsgesellschaften für Privat- und Firmenkunden in Deutschland und ist Teil der Genossenschaftlichen Finanzgruppe Volksbanken Raiffeisenbanken.
Aus der Politik
Europaministerin Lucia Puttrich rät nachdrücklich, die Vorbereitungen für den harten Brexit zu verstärken
„Wer jetzt noch nach dem Prinzip Hoffnung abwartet, handelt fahrlässig.“ Europaministerin Lucia Puttrich findet klare Worte nach der Ablehnung des EU-Austrittsabkommens. Lesen Sie, welche Vorbereitungen für die aktuelle Situation Bund und Länder getroffen haben und wo es sinnvolle Tipps gibt.
Am Tag nach der Ablehnung des EU-Austrittsabkommens durch das britische Unterhaus rät die Hessische Europaministerin Lucia Puttrich Unternehmen und Einrichtungen nachdrücklich dazu, die Vorbereitungen für einen ungeregelten Brexit nun voranzutreiben. „Ich warne seit Monaten vor dieser Gefahr, die seit gestern endgültig sehr real geworden ist. Wer jetzt noch nach dem Prinzip Hoffnung abwartet, handelt fahrlässig“, sagt Puttrich. Die Handlungsmöglichkeiten der Europäischen Union hält die Ministerin für äußerst begrenzt: „Dazu müsste man ja erst mal wissen, was Großbritannien will. Wir wissen seit gestern aber nur, was die britische Politik und wohl auch die Mehrzahl der Bevölkerung nicht will.“
Ich warne seit Monaten vor dieser Gefahr, die seit gestern endgültig sehr real geworden ist.
Bund und Länder haben die nötigen legislativen Vorbereitungen getroffen
Die Hessische Landesregierung habe im vergangenen Jahr den gesetzlichen Anpassungsbedarf für einen geordneten Brexit ermittelt und ein Übergangsgesetz vorbereitet, das in der neuen Legislaturperiode im Landtag beraten werden könne. Bei einem ungeordneten Brexit ergibt sich nach einer Abfrage in den Ministerien auf Landesebene zunächst kein gesetzlicher Anpassungsbedarf. „Hier hat der Bund in enger Absprache mit den Ländern bereits die nötigen legislativen Vorbereitungen getroffen, damit keine Rechtslücke entsteht“, erläutert die Hessische Europaministerin. Erst in dieser Woche habe dazu im Bundestag eine weitere Anhörung stattgefunden.
Zum Beispiel habe die Bundesregierung ein Gesetz vorbereitet, das für den No-Deal-Fall Unternehmen, die sich in der britischen Rechtsform der so genannten Limited befinden, einen geordneten Wechsel ins deutsche Gesellschaftsrecht ermöglicht. Mit Blick auf die in Deutschland lebenden und arbeitenden britischen Staatsbürger hat die Bundesregierung jüngst bekanntgegeben, dass es auch hier eine Übergangsregelung geben wird, in deren Rahmen sich die Betroffenen dann um eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung bemühen können. Auch für die britischen Staatsbürger, die in Deutschland Beamte sind, sind Vorbereitungen getroffen.
Enger Austausch über die Brexit-Anpassungen und -Vorbereitungen
Bund und Länder stünden über eine Arbeitsgruppe im engen Austausch über die jeweiligen Brexit-Anpassungen und -Vorbereitungen, betont Staatsministerin Puttrich. Hessen habe maßgeblich zum Zustandekommen dieser Arbeitsgruppe beigetragen und spreche dort regelmäßig spezielle hessische Fragen an – etwa die Themen Finanzwirtschaft, Euro-Clearing oder Flugsicherheit. Darüber hinaus bereite sich das Land auch organisatorisch und strukturell intensiv auf die Anforderungen vor, die insbesondere ein ungeregelter Brexit bedeuten werde.
„Die Gesetzgeber setzen den Rechtsrahmen. Ausfüllen müssen ihn insbesondere die Unternehmen selbst“, betont die Hessische Europaministerin abschließend. Sie verweist auf umfangreiche Informationsangebote. So hat die EU-Kommission unter dem Stichwort „Preparedness“ Mitteilungen über die aus ihrer Sicht notwendigen Maßnahmen vorgelegt, insbesondere als Vorbereitung für einen ungeregelten Brexit. Sie umfassen unter anderem die Bereiche Finanzdienstleistungen, Luftverkehr, Zoll und Klimapolitik. Das Land Hessen bietet ebenfalls umfangreich Unterstützung an. Außerdem unterstützt die Stabsstelle Brexit in der Hessischen Staatskanzlei bei der Suche nach geeigneten Ansprechpartnern. Auch auf den Internetseiten der Bundesministerien sind entsprechende Hinweise zu finden.
Hier hat der Bund in enger Absprache mit den Ländern bereits die nötigen legislativen Vorbereitungen getroffen, damit keine Rechtslücke entsteht.
Information
Veranstaltungen zum Thema Brexit
Die wichtigsten Veranstaltungen zum Thema Brexit auf einen Blick. Bleiben Sie informiert, diskutieren Sie mit.

Workshop: „Get ready for BREXIT!“
Auf den Brexit müssen sich in Deutschland circa 600.000 Unternehmen vorbereiten. Gerade die Unternehmen, die bisher schon Handelsbeziehungen mit Großbritannien unterhalten haben und sonst über keine Erfahrungen im Handel mit Drittländern verfügen, stehen hier vor großen Herausforderungen. Neue Lösungswege müssen gefunden werden, da die momentanen Vereinfachungen im EU-Binnenmarkt nicht mehr genutzt werden können. Auch wesentliche Anforderungen des Außenwirtschafts-, Zoll- und Ursprungsrechts müssen beachtet werden.
In zwei Halbtages-Workshops, die einzeln buchbar sind, erhalten Sie Informationen, wie der Brexit verlaufen kann, und wie Sie die Umstellung in Ihrem Unternehmen meistern. Die Teilnahme erfordert keine Vorkenntnisse.
Veranstaltungsort: IHK Wiesbaden, Wilhelmstraße 24-26, 65183 Wiesbaden

Seminar: „Anpassung der Trade Compliance zum 01.04.2019“
Unternehmen sollten jetzt die Vorbereitungen in Bezug auf die Unternehmensprozesse für die Übergangsphase (= temporäre Zollunion) und für die Zeit danach treffen, da UK vermutlich bereits ab dem 30. März 2019 den Status eines Drittlands mit allen erforderlichen zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Konsequenzen erhält. Die Teilnehmer dieses Seminars erhalten Handlungsempfehlungen für die zollrechtlichen Auswirkungen im Zuge des Brexits.
Teilnahmegebühr für Mitglieder: 150 € pro Person; für Nicht-Mitglieder: 195 €
Veranstaltungsort: IHK Wiesbaden, Wilhelmstraße 24-26, 65183 Wiesbaden